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Europäische Mobilitätswoche gestartet

Pressemitteilung vom
Carsharing, E-Scooter, Leihfahrräder – Das Leihen, Mieten und Teilen von Fahrzeugen erfährt zurzeit viel Zulauf. Die dahinterliegenden Geschäftsmodelle werfen jedoch häufig Fragen auf. Zur Europäischen Mobilitätswoche informieren die Verbraucherzentralen online kostenlos zur „Shared Mobility“.
eine junge Frau fährt mit einem E-Scooter über einen Gehweg
Off

„Die Mobilität verändert sich und das hat Auswirkungen darauf, wie wir uns zukünftig bewegen. Dadurch haben sich auch Dienstleistungen im Sektor Fortbewegung erneuert oder werden neu entwickelt“, sagt Katrin Rieger, Projektleiterin wirtschaftlicher Verbraucherschutz bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). „Umso wichtiger ist es, genau hinzuschauen und zu wissen, was man als Verbraucherin oder Verbraucher entsprechend prüfen sollte. Denn auch hier gilt, dass Shared-Mobility-Angebote Tücken aufweisen können“.

Das Kleingedruckte macht den Unterschied
Im vergangenen Jahr haben die Verbraucherzentralen bundesweit etliche AGBs der Anbieter auf den Prüfstand gestellt. So waren bei einigen Anbietern bereits für geringe Verstöße hohe Servicegebühren fällig – etwa eine zeitliche Überziehung der Entleihe um wenige Minuten oder falsches Abstellen um nur wenige Meter. 
Die Verbraucherzentrale möchte Verbraucher im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche stärken - mit praktischen Tipps für die Nutzung und ausführlichen Hintergrundinformationen zu Vertragsklauseln der Anbieter. So kommen sie auch in Zukunft sparsam und effizient mit einem modernen Mobilitätsmix von A nach B.
Die kostenlosen Online-Seminare „Shared Mobility“ finden statt am:

 

  • Montag, 19.09.2022, 17 Uhr
  • Dienstag, 20.09.2022, 16 Uhr
  • Mittwoch, 21.09.2022, 15 Uhr 


Anmeldungen sind über die Webseite der Verbraucherzentrale möglich: https://www.verbraucherzentrale.de/sharing-economy

Der Vortrag und Informationen auf der Website zum Thema „Sharing Economy“ wurden im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt und sind gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis BMUV

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.