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Digitalisierung an menschlichen Bedürfnissen ausrichten – Teilhabe für alle Menschen sichern

Pressemitteilung vom
Digitalisierung durchdringt nahezu alle Lebensbereiche – von Verwaltung bis hin zu Handel und Kommunikation. Sie bietet viele Vorteile, darf jedoch kein Selbstzweck sein. Digitale Angebote müssen sich konsequent an den Bedürfnissen der Menschen orientieren und den Alltag tatsächlich erleichtern und keine neuen Hürden schaffen.
Ein Smartphone wird zur Bezahlung an eine Kartenlesegerät gehalten
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Digitalisierung muss inklusiv sein

Die Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) zeigt jedoch, dass zahlreiche Menschen von digitaler Teilhabe ausgeschlossen oder erheblich benachteiligt sind. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen mit geringen digitalen Kompetenzen oder fehlender technischer Ausstattung sowie in Regionen mit unzureichender Internetinfrastruktur. Auch Unsicherheit oder Überforderung im Umgang mit digitalen Anwendungen kann faktisch zum Ausschluss führen.

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben in ihrer „Hamburger Erklärung“ hervorgehoben, dass Digitalisierung nur dann Fortschritt bedeutet, wenn sie inklusiv gestaltet wird. Digitale Verwaltungsleistungen, Informationsangebote und Kommunikationswege dürfen keine neuen Barrieren errichten. Vielmehr ist sicherzustellen, dass Barrierefreiheit von Beginn an konzeptioneller und technischer Standard ist.

Barrierefreiheit ist Verbraucherschutz

Aus Sicht der VZSH ist Barrierefreiheit ein elementarer Bestandteil des modernen Verbraucherschutzes. Da immer mehr Alltags- und Verwaltungsprozesse digitalisiert werden, wächst damit das Risiko, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht mehr gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Barrierefreiheit ist daher kein Zusatz, sondern ein zentrales Element modernen Verbraucherschutzes. „Wir informieren über verschiedene Kontaktwege und Veranstaltungsformate zu verbraucherrelevanten Themen. Gleichzeitig bleibt die persönliche Beratung – vor Ort, telefonisch oder online – ein zentraler Teil unseres Angebots“, so Vitalij Baisel, Vorstandsvorsitzender der VZSH.

Wahlfreiheit muss beim Menschen liegen

Zugleich betont die VZSH, dass Digitalisierung nicht zu einem faktischen Digitalzwang führen darf. Analoge Verwaltungsprozesse und persönliche Zugangswege müssen weiterhin in angemessenem Umfang angeboten werden. Nur wenn neben barrierefreien digitalen Angeboten auch analoge Alternativen bestehen, kann gewährleistet werden, dass niemand vom Zugang zu staatlichen Leistungen und gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen wird.

VZSH bringt sich in Gesetzgebung ein

Vor diesem Hintergrund bringt sich die VZSH in die aktuelle politische Diskussion ein. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein fordert die VZSH, Barrierefreiheit als verbindlichen Leitgrundsatz bei allen Digitalisierungsmaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein festzuschreiben und zugleich sicherzustellen, dass analoge Angebote als gleichwertige Zugangsmöglichkeit erhalten bleiben. 

Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsrates der VZSH bekräftigt diese Position. Digitale Angebote der öffentlichen Hand und zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen uneingeschränkt zugänglich, verständlich und nutzbar sind.

Bargeld – barrierearme Form der Selbstbestimmung

Zur barrierefreien Ausgestaltung einer zunehmend digitalen Gesellschaft gehört aus Sicht des modernen Verbraucherschutzes auch die verlässliche und flächendeckende Verfügbarkeit von Bargeld. „Bargeld sichert Teilhabe für Menschen ohne digitalen Zugang, ohne Bankkonto oder ohne sichere Identifizierungsverfahren. Es gewährleistet Selbstbestimmung, Datenschutz und unmittelbare Zahlungsfähigkeit im Alltag auch im Krisen- und Katastrophenfall“, so Baisel. „Die Möglichkeit, bar zu bezahlen, bleibt ein wesentlicher Bestandteil gleichberechtigter Teilhabe und darf im Zuge der Digitalisierung nicht schleichend eingeschränkt werden.“ In einem gemeinsamen Appell wenden sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie 13 Verbraucherschutz-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbände an die Bundesregierung und setzen sich für ein Gesetzt zum Erhalt des Bargeldes ein.

Digitalisierung darf nicht zu Ungleichheiten führen. Sie muss vielmehr die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen stärken und absichern. VZSH-Verwaltungsratsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister versichert: „Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wird diesen Prozess weiterhin konstruktiv begleiten und sich entschieden für die Interessen aller Verbraucher einsetzen.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.