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Mehr Transparenz auf dem Teller? Neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel im Jahr 2026

Pressemitteilung vom
Das Jahr 2026 bringt einige Änderungen in Sachen Lebensmittelkennzeichnung mit sich. Von typischen Erzeugnissen auf dem Frühstückstisch bis zu Tierhaltung und Nährwerten – ein Mehr an Informationen schafft Transparenz und erleichtert bewusste Kaufentscheidungen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) erklärt, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher von nun an achten können.
Eine Nutri Score Tabelle auf einer Lebensmittelverpackung.
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Neue EU-Richtlinie für Frühstücksprodukte

Ab Sommer 2026 gilt die überarbeitete EU‑„Frühstücksrichtlinie“, die unter anderem die Frühstücksklassiker Honig, Konfitüren und Fruchtsäfte betrifft. Ziel ist es, Verbraucher besser zu informieren, die Herkunft der Produkte transparenter zu machen und Lebensmittelbetrug zu verhindern. Für Fruchtsäfte gibt es drei neue Kategorien: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“. Säfte dieser Kategorien enthalten mindestens 30 Prozent weniger Zucker. Bei Konfitüren steigt der Mindestfruchtgehalt von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilo, in Sonderkonfitüren von 450 auf 500 Gramm pro Kilo. Auch bei der Herkunft von Honig sorgt die Richtlinie künftig für mehr Transparenz. Die überarbeitete Richtlinie ist im Jahr 2024 durch den Beschluss des Rates der Europäischen Union in Kraft getreten und muss spätestens ab Sommer 2026 umgesetzt werden.

Nutri-Score: Jetzt für alle strenger

Eigentlich wurde die Berechnungsmethode des Nutri-Scores bereits Anfang 2024 strenger. Eine Übergangsfrist von zwei Jahren ermöglichte es Herstellern jedoch, weiter die bisherige Formel bei der Berechnung der vereinfachten Nährwertangabe anzuwenden. Zum Jahreswechsel endete die Frist. Der neue Nutri-Score sorgt bei einigen Lebensmitteln für eine schlechtere Bewertung, denn Zucker und Salz erhalten mehr Negativpunkte. Auch ein geringer Ballaststoffgehalt wird strenger bewertet. Produkte mit einem besonders hohen Eiweißgehalt erhalten dagegen mehr Punkte, die sich positiver auf den Nutri-Score auswirken als zuvor. Während der Übergangsphase war es möglich, dass zwei identische Produkte verschiedene Nutri-Scores trugen – diese Verwirrung wurde zum Jahresbeginn nun abgestellt.

Herkunftsangabe für Honig wird Pflicht

Ab dem 14. Juni 2026 gelten in der EU strengere Kennzeichnungsvorschriften für Honig und Honigmischungen. Künftig müssen auf Etiketten von Honigmischungen alle Herkunftsländer nach Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge aufgeführt sein. Prozentangaben sollen anzeigen, wie hoch der Honiganteil aus den jeweiligen Ländern ist. Statt Formulierungen wie „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ erfahren Verbraucher dann genau, woher ihr Honig stammt. Produkte, die vor dem Stichtag hergestellt wurden, dürfen jedoch weiterhin mit der bisherigen Kennzeichnung abverkauft werden. Deshalb kann es im Handel auch nach Mitte 2026 noch Honiggläser ohne das neue Herkunftsetikett geben.

Tierhaltungskennzeichnung: Mehr Transparenz beim Fleischkauf lässt auf sich warten

Die Einführung eines staatlich verpflichtenden Labels zur Tierhaltungskennzeichnung wurde nach jahrelangem politischem Ringen im Juni 2023 beschlossen. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sah vor, dass ab August 2025 frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland mit dem Label „Tierhaltung“ versehen wird. Das Label soll transparent machen, wie die Tiere gehalten wurden und unterscheidet fünf Stufen: „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Die Einführung wurde inzwischen erneut verschoben und soll erst am 01. Januar 2027 in Kraft treten. Ob dieser Termin jedoch gehalten wird, ist fraglich, da Politik, Wirtschaft und Gesellschaft weiterhin Kritik am Gesetz üben. Verbraucherinnen und Verbraucher werden daher auch nach dem Stichtag Fleischprodukte im Handel finden, die das neue Label noch nicht tragen.

Die kommenden Änderungen markieren einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich. Für Hersteller und Handel bedeuten die neuen Vorgaben Anpassungsbedarf, für Verbraucher jedoch vor allem eines: mehr Klarheit und Vertrauen beim täglichen Einkauf.

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