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Kommt jetzt die Zuckersteuer?

Pressemitteilung vom
Die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages widmen sich in dieser Woche einer möglichen Herstellerabgabe auf besonders zuckerhaltige Lebensmittel. Ziel ist es, dass sich die Schleswig-Holsteinische Landesregierung für eine bundesweite Einführung einer „Zuckersteuer“ einsetzt. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) unterstützt den politischen Einsatz gegen einen übermäßigen Zuckerkonsum.
Auf einem Tisch sind Zuckerwürfel neben einer Schale mit Zucker gestapelt.
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Der übermäßige Konsum von zuckerhaltigen Getränken und Lebensmitteln gilt als Risikofaktor für die Entstehung von Übergewicht und damit assoziierter Erkrankungen, wie Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie der Entstehung von Zahnkaries. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollte der tägliche Zuckerkonsum 10 Prozent der gesamten Energieaufnahme nicht überschreiten. Bei einem gesunden, normalgewichtigen Erwachsenen sind das rund 50 Gramm Zucker am Tag. Bereits ein Glas „normale“ Cola oder Limonade (250 ml) enthält etwa 30 Gramm Zucker.

Großbritannien macht es vor

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass eine „Zuckersteuer“ wirken kann: Zum Beispiel führte Großbritannien im April 2018 die „Soft Drinks Industry Levy“ ein – eine Zuckersteuer auf stark zuckerhaltige Getränke für Hersteller. Ab fünf Gramm Zucker pro 100 Millilitern beträgt die Steuer 18 Pence pro Liter, ab acht Gramm Zucker werden 24 Pence pro Liter fällig. In der Folge senkten die Hersteller den Zuckergehalt in ihren Softdrinks und die Konsumenten nahmen deutlich weniger Zucker auf. Der tägliche Zuckerkonsum durch Softdrinks hat sich bei Minderjährigen in Großbritannien seither fast halbiert – mit deutlich messbaren gesundheitlichen Vorteilen wie einer geringeren Häufigkeit von Übergewicht und weniger Kariesfällen in der Bevölkerung.

VZSH: Wichtiger Schritt in die richtige Richtung

„Eine solche Steuer kann also erheblich dazu beitragen, die tägliche Zuckeraufnahme zu reduzieren und damit das Risiko für die Entstehung von Karies, Adipositas und dessen Folgeerkrankungen zu verringern“, so Vitalij Baisel, Vorstandsvorsitzender der VZSH. „Der Anreiz für Getränkeproduzenten wäre groß, den Zuckergehalt zu senken. Denn nur so könnten sie die Steuer vermeiden.“

Auch die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zielt darauf ab, unter anderem den Zuckergehalt in Fertiglebensmitteln deutlich zu reduzieren. Bisher sprachen sich die Regierungsparteien auf Bundesebene jedoch nicht (deutlich genug) für die Einführung einer „Zuckersteuer“ aus. „Dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung dieses Thema angeht, ist ein längst notwendiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Präventions- und Informationsangebote flächendeckend stärken

Die VZSH informiert Verbraucher zu zahlreichen Ernährungsthemen, so auch zu Zuckerarten, Zuckergehalten und verstecktem Zucker in Lebensmitteln. Neben kostenlosen Info-Materialien auf der Homepage der VZSH zu Zucker und damit verbundenen Werbebegriffen informieren die Verbraucherschützer regelmäßig über ihre Social Media-Kanäle und bieten Vorträge wie „Die süße Falle: Wo ist der Zucker versteckt?“ und interaktive Schulworkshops zu Softdrinks und Energy-Getränken an. Die Materialien stehen zusätzlich auch in leichter Sprache für vulnerable Verbrauchergruppen zur Verfügung. „Diese Präventions- und Informationsangebote zum Zuckerkonsum müssen flächendeckend ausgebaut und nachhaltig gestärkt werden. Denn nur wer gut über die Nachteile stark zuckerhaltiger Ernährung weiß und Alternativen kennt, kann sich gesund ernähren, Krankheitsrisiken mindern und das eigene Wohlbefinden steigern“, so Baisel. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.