Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Lebensmittelabfälle in der Gastronomie: Das geht besser

Pressemitteilung vom
Bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen prüft Restaurants auf Angebot von kleineren Portionsgrößen und Restemitnahme
Essenreste auf einem Teller

Rund 1,9 Millionen Tonnen Lebensmittel landen jährlich in der Gastronomie im Müll. Könnten Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen verschiedenen Portionsgrößen wählen oder übriggebliebenes Essen mitnehmen, müssten in der Gastronomie weniger Lebensmittel als bisher entsorgt werden. Der Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt jedoch: Nur wenige Restaurants nutzen bisher ihre Möglichkeiten, einen Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung zu leisten.

Off

Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass Restaurants kleinere Portionen der Hauptgerichte in ihren Speisekarten bisher nicht standardmäßig anbieten. Gäste haben oft nur die Wahl zwischen Vorspeisen und Hauptgerichten. Restaurants weisen ebenfalls zu selten auf die Möglichkeit zur Mitnahme von Übriggebliebenem hin, obwohl dies einen positiven Anreiz für Gäste schaffen und so Lebensmittelabfälle reduzieren könnte. Nur vier von 153 Restaurants arbeiten mit einem entsprechenden Hinweis in ihren Speisekarten.
„Das geht noch besser. Die Gastronomie könnte einen deutlich größeren Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung leisten“, so Levke Schwanz, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Sollten die bisher freiwilligen Selbstverpflichtungen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen nicht ausreichen, sind von politischen Entscheidern verpflichtende Vorgaben notwendig.“


Gründe gegen die Restmitnahme - Forsa-Umfrage

Zu wenig Auswahl an kleinen Portionen von Hauptgerichten

Nur jedes fünfte Restaurant im Marktcheck bietet seinen Gästen Hauptgerichte sowohl als herkömmliche als auch als kleine Portion an. Als kleine Portion stehen den Gästen überwiegend Fleischgerichte zur Auswahl, aber auch solche, die sich gut verkleinern lassen wie ein halber Flammkuchen oder zwei statt drei Teigtaschen. In der Speisekarte kennzeichnen die Restaurants die Angebote meist mit verschiedenen Hervorhebungen oder sprachlichen Hinweisen wie „kleine Portion“ oder „als Petit“ direkt neben dem Namen oder Preis des Gerichts. In den meisten Fällen beziehen sich die Angebote jedoch nur auf einzelne, ausgewählte Gerichte und nicht auf das gesamte Speisenangebot. Kleinere Hauptgerichte für bestimmte Personengruppen wie Kinder und Senioren sind dagegen häufiger. So haben 73 Restaurants (48 Prozent) im Check ein spezielles Angebot für Kinder und zehn eines für Senioren (7 Prozent). „Das Angebot kleinerer Portionen sollte allerdings nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein“, sagt Levke Schwanz. „Restaurants sollten es zum Standard machen, von allen Hauptgerichten eine kleine Portion anzubieten. So ermöglichen sie es ihren Gästen, entsprechend dem individuellen Bedarf zu wählen“, so die Ernährungsexpertin.

 

Hinweise zum Mitnehmen von Resten ermutigen

Trotz positiver Beispiele – wie „Übrigens: Wenn du die Portionen mal nicht alleine schaffst, kein Problem. Wir packen dir den Rest gerne ein.“ – finden Gäste in Speisekarten nur in seltenen Fällen Hinweise auf die Möglichkeit, übriggebliebene Speisereste mitzunehmen. So weisen nur vier der 153 untersuchten Restaurants darauf hin.
Dabei zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen, dass genau hier Anreize von Seiten der Restaurants sinnvoll sind. Die Hälfte der Befragten, die nur selten oder nie Reste mitnimmt, würde sich durch einen Hinweis zur Restemitnahme ermutigt fühlen. 25 Prozent von ihnen finden einen Hinweis in der Speisekarte selbst oder am Tisch hilfreich. „Wir müssen davon wegkommen, dass es als peinlich wahrgenommen wird, Übriggebliebenes aus dem Restaurant mitzunehmen, und es stattdessen als Wertschätzung des guten Essens verstehen“, fordert Ernährungsexpertin Levke Schwanz. Dazu muss die Gastronomie ihren Beitrag leisten, indem sie ein solches Angebot flächendeckend anbietet und aktiv kommuniziert.
 

Anreize zur Mitnahme - Forsa-Umfrage

 

Über den Marktcheck

In einem bundesweiten Marktcheck prüften die Verbraucherzentralen im Sommer 2022, ob Restaurants Gästen Hauptgerichte in unterschiedlichen Portionsgrößen anbieten und sie in der Speisekarte darauf hinweisen, dass Gäste übriggebliebene Speisen mit nach Hause nehmen können. Dazu untersuchten die Verbraucherzentralen bundesweit 153 Online-Speisekarten und Webseiten von Restaurants – darunter große überregionale Gastronomieketten und kleine inhabergeführte Gaststätten. Beide Maßnahmen gehen auf Empfehlungen des Dialogforums Außer-Haus-Verpflegung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zurück. Dieses hatte anhand von Modellprojekten Handlungsempfehlungen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen für die Gastronomie aufgestellt. Bisher sind die Maßnahmen für die Gastronomie noch freiwillig. Zudem führte das Marktforschungsunternehmen Forsa im Auftrag der Verbraucherzentralen eine repräsentative Online-Befragung in deutschen Privathaushalten durch. Befragt wurden im August 2022 bundesweit 2.027 Internet-Nutzer zu ihrer Einstellung zur Restemitnahme im Restaurant.
Den vollständigen Bericht zum durchgeführten Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.