Wie viel Jod ist gesund? Das richtige Maß ist entscheidend
150 Mikrogramm Jod sollten Jugendliche und Erwachsene täglich zu sich nehmen, so lautet die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Viele Menschen erreichen diesen Wert nicht. Doch nicht nur ein Mangel, auch ein Zuviel an Jod kann die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb sollte die tägliche Aufnahme 600 Mikrogramm nicht überschreiten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt ab bestimmten Jodgehalten einen Warnhinweis, wonach eine übermäßige Jodaufnahme die Schilddrüsenfunktion stören kann. Zusätzlich sollten Jodgehalt und Verzehrmengen angegeben sein. Das gilt jedoch nur für getrocknete Algen.
Da essbare Algen je nach Art, Herkunft und Umweltbedingungen sehr unterschiedliche Jodgehalte aufweisen, sind klare Verbraucherinformationen auch auf algenhaltigen Lebensmitteln notwendig. „Die Kennzeichnung des Jodgehalts, der empfohlenen Verzehrmenge und Warnhinweise zur potenziellen Gesundheitsgefahr sind bei hohen Jodgehalten dringend erforderlich,“ erklärt Kristina Rerich von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). „Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher eine übermäßige Jodzufuhr vermeiden.“ Im Handel fehlen diese Angaben jedoch oft.
Analyseergebnis: sichere Auswahl fällt schwer
Im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden 13 algenhaltige Lebensmittel – darunter Snacks, Nudeln und Salate – in einem Labor auf deren Jodgehalte hin untersucht. Zudem prüften die Verbraucherzentralen die Kennzeichnung aller untersuchten Produkte auf Warnhinweise, empfohlene Verzehrmengen und Jodgehalte. Das Ergebnis:
- Die Jodgehalte variierten stark zwischen den Produkten und lagen zwischen 11 und 8.720 Mikrogramm pro 100 Gramm.
- Acht von 13 Produkten enthielten hohe Jodgehalte und müssten daher einen Warnhinweis tragen.
- Keines der acht Produkte trug alle vom BfR empfohlenen Angaben.
Dies zeigt: Eine sichere Produktauswahl ist nicht immer möglich. Drei Produkte führten bereits bei üblichen Verzehrmengen zu gesundheitlich bedenklich hohen Jodaufnahmen.
So bewerten die Verbraucherzentralen einen Rooibostee mit Kombu als unsicher. „Schon 54 Milliliter davon genügen, um die tolerierbare tägliche Jodmenge von 600 Mikrogramm zu erreichen – eine normale Tasse von etwa 150 Milliliter enthält fast das Dreifache“, gibt Kristina Rerich zu bedenken. Angaben zum Jodgehalt oder Warnhinweise fehlten jedoch.
Auch zwei algenhaltige Nudelprodukte fielen bei der Untersuchung durch sehr hohe Jodgehalte auf. Besonders problematisch: Auf den Verpackungen eines dieser Produkte stand ein völlig unbedenklicher, allerdings falscher, Jodgehalt. Tatsächlich beinhalteten bereits 12 Gramm dieser Nudeln die maximale Tagesmenge an Jod – für Pasta eine unrealistisch kleine Portion.
Verzehrmenge der Algenprodukte für Jodaufnahme ausschlaggebend
Auch verschiedene Algensnacks und ein algenhaltiges Gewürz wiesen hohe Jodgehalte auf. Jedoch kommen Gewürze üblicherweise nur in geringen Mengen zum Einsatz. Die Algensnacks wurden in sehr kleinen Packungsgrößen mit nur wenigen Gramm Inhalt angeboten. Durch diese Produkte ist eine übermäßige Jodaufnahme daher unwahrscheinlich. Stattdessen könnten sie zur täglichen Jodversorgung beitragen.
Andere algenhaltige Lebensmittel im Test wiesen moderate Jodgehalte auf und könnten ebenfalls geeignete Jodlieferanten sein, sofern sie in üblichen Mengen gegessen werden. Dazu gehörten beispielsweise Salate aus der Wakame-Alge.
Forderungen nach gesetzlicher Kennzeichnungspflicht
Damit Verbraucher sich bei der Auswahl von algenhaltigen Lebensmitteln sicher entscheiden können, fordern die Verbraucherzentralen:
- Pflichtangabe des Jodgehalts in der Nährwertdeklaration,
- klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge,
- Warnhinweise bei hohen Jodgehalten,
- gesetzliche Höchstmengen für Jod in Algenprodukten,
- Hersteller müssen ihrer Sorgfaltspflicht besser nachkommen, um sichere Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zum Test und zum Thema Jod sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.sh/lebensmittel-mit-algen.
Hintergrund zur Vorgehensweise
Im Rahmen eines Marktchecks zu Lebensmitteln mit und aus Algen untersuchten die Verbraucherzentralen im Jahr 2024 die Kennzeichnung von 142 Produkten. Im Mai und Juni 2025 erwarben die Verbraucherzentralen 13 dieser Produkte im stationären oder im Onlinehandel, darunter ein Aufstrich, Tee, Nudeln, Snacks, Salate und ein Gewürz, und versendeten diese direkt im Anschluss, je nach Anforderung bei Raumtemperatur, gekühlt oder gefroren, an das Labor AGROLAB LUFA GmbH (akkreditiert nach DIN EN 17025). Die Stichprobe ist nicht repräsentativ. Die Jodgehalte in Algen, und damit auch in den daraus hergestellten Produkten, können stark schwanken.
