Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Gift auf dem Teller? Vorsicht beim Pilzesammeln

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt vor dem Verzehr unbekannter Pilze
Eine Hand sammelt einen Pilz vom laubbedeckten Waldboden
Off

Mit dem Herbst startet die Pilzzeit. Doch Vorsicht: Mit Beginn der Saison steigt die Anzahl der Pilzvergiftungen. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Verwechselungen mit giftigen Doppelgängern. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) rät Sammlerinnen und Sammlern daher bereits bei geringstem Zweifel bei der Bestimmung selbstgesammelter Pilze von deren Verzehr ab.

Welche Gefahr bergen selbst gesammelte Lebensmittel?

Das herbstliche Wochenende zum Pilzesammeln und -kochen nutzen – ein idyllischer Wunschgedanke, der mit einem Krankenhausaufenthalt oder gar tödlichen Vergiftungen enden kann. Auf der Suche nach essbaren Pilzen kommt es nicht selten zur Verwechslung mit giftigen Doppelgängern. Das Bundesinstitut für Risikobewertung berichtet von durchschnittlich zehn ärztlich mitgeteilten Pilzvergiftungen pro Jahr, während die Giftinformationszentren der Länder jährlich über 3.000 Anfragen zu Pilzen verzeichnen. So sieht zum Beispiel der potenziell tödliche grüne Knollenblätterpilz dem beliebten Wiesenchampignon zum Verwechseln ähnlich. Besonders tückisch ist, dass auch der Geschmack des Pilzes unauffällig ist und Symptome erst Stunden später auftreten. Der Hauptgrund für Pilzvergiftungen ist jedoch der Verzehr von zu alten oder falsch gelagerten Pilzen. „Vorsicht ist immer dann geboten, wenn Sammler unsicher sind, um welche Sorte es sich genau handelt und wie alt das Sammelgut ist“, erklärt Dr. Stefanie Staats, Leiterin des Referats Lebensmittel und Ernährung der VZSH.

Bei Vergiftungserscheinungen sofort handeln

Treten Vergiftungserscheinungen auf, sollte man sich umgehend in Behandlung begeben. „Bei Unwohlsein nach dem Verzehr von Pilzen sollten die drei Sofortmaßnahmen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie befolgt werden“, so Staats.

  1. Kontakt zu Experten aufnehmen: Betroffen sollten sofort einen Arzt oder die zuständige Giftnotrufzentrale kontaktieren.
  2. Pilzreste oder Erbrochenes sichern: Diese können sich bei Untersuchungen als hilfreich erweisen.
  3. Keine medizinischen Selbstmaßnahmen ergreifen: „Wer auf eigene Faust etwas gegen die Vergiftungserscheinungen unternimmt, erschwert im Zweifel die medizinische Indikation und Behandlung – zum eigenen Nachteil“, so die Ernährungsexpertin der VZSH.

Die Giftnotrufzentralen und Giftinformationszentren sind 24 Stunden am Tag erreichbar. Für Schleswig-Holstein gilt die Nummer 0551-19240.

Pilze sicher sammeln, genießen und lagern

Wer nicht auf das Sammeln verzichten möchte, sollte gute Kenntnisse haben oder mit erfahrenen Sammlern losziehen. Zertifizierte Pilzsachverständige bieten häufig Pilzlehrwanderungen an und erklären, welche Pilze essbar sind. Für einige Pilze gelten außerdem Naturschutzregeln. So dürfen Steinpilze oder Pfifferlinge beispielsweise nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf geerntet werden.

Zum Sammeln eignen sich luftige Behälter wie ein Korb am besten und auch bei der Lagerung gilt: Wer Pilze zu lange lagert und schwitzen lässt, riskiert Magen-Darm-Beschwerden. Frische Pilze sollten ausreichend gedünstet werden. Nur der Zuchtchampignon, Steinpilz und wenige andere Arten sind roh genießbar. „Wird bereits Zubereitetes nach dem Abkühlen im Kühlschrank gelagert, können Reste davon ohne Bedenken auch noch am Folgetag verzehrt werden“, erklärt Staats.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Gewicht im Griff
10-Punkte-Programm für gesundes Abnehmen
Das A und O bei der Kampfansage gegen lästige Kilos ist die richtige…
Wie ernähre ich mich bei Magen-Darm-Beschwerden?
Blähungen, Durchfall, Verstopfung und Bauchschmerzen schlagen stark auf unser Wohlbefinden.
Aber woher kommen…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.