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Geschirr aus Bioplastik – Sicherheit bei der Verwendung?

Pressemitteilung vom
Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Einige Produkte dürften gar nicht im Handel sein, während bei anderen wichtige Informationen für eine sichere Verwendung fehlten.
Foto von einem To-Go-Becher, einem Brotdose und Besteck aus Bioplastik und Holz, von oben fotografiert auf grünem Untergrund.
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Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Doch bestimmte Materialzusammensetzungen oder ein fehlerhafter Gebrauch können Schadstoffe freisetzen, die in die Lebensmittel übergehen. In einem bundesweiten Marktcheck untersuchten die Verbraucherzentralen 48 Küchenutensilien, die aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wurden. Das Ergebnis: Einige Produkte dürften gar nicht im Handel sein, während bei anderen wichtige Informationen für eine sichere Verwendung fehlten.


Gefährliche Materialmischungen

Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass viele unterschiedliche Materialien und Rohstoffe zur Herstellung der Küchenutensilien zum Einsatz kamen. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe“ oder „Bioplastik“ wurden teils ergänzt durch Nennung einzelner Rohstoffe wie „Bambus“ oder „Weizenstroh“. Die vollständige Zusammensetzung blieb jedoch häufig unklar. „Damit Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, womit sie es konkret zu tun haben, muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass die verwendeten Materialien und Rohstoffe klar benannt und nicht nur unspezifische Worthülsen wie ‚pflanzenbasiert‘ oder ‚Bioplastik‘ verwendet werden“, fordert Dr. Stefanie Staats, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). 

Bei vier Produkten gingen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen. Bei einigen Produkten waren einem Kunststoff als Füllstoff Bambus beigemischt. „Diese Materialmischungen sind dafür bekannt, schädliche Stoffe an die Lebensmittel, die mit ihnen in Kontakt kommen, abzugeben“, erklärt Staats. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zu heiße Lebensmittel eingefüllt werden. Weitere fünf Produkte enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Auch diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stehen. „Dass wir so viele dieser Produkte gefunden haben, ist bedenklich. Die Lebensmittelüberwachung muss auch zukünftig genau hinschauen und nicht gesetzeskonforme Produkte konsequent aus dem Handel nehmen”, betont Staats.


Zu wenige Verwendungshinweise direkt auf dem Produkt

Fast alle Küchenutensilien trugen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlten diese Angaben gänzlich. „Kritisch sehen wir es auch, wenn sich diese wichtigen Informationen ausschließlich auf der Verpackung befinden. Denn diese landet nach dem Kauf meist im Müll und die Informationen gehen verloren. Hier bedarf es klarer rechtlicher Vorschriften,“ so die Expertin der VZSH. Zudem existieren viele unterschiedliche Symbole für ein und dieselbe Aussage. Einigen Symbolen mangelt es an Aussagekraft, andere sind kaum lesbar. „Eine Vorgabe vom Gesetzgeber zur Verwendung einheitlicher Piktogramme wäre hier wünschenswert“, so Staats.


Nachhaltigkeit als Verkaufsargument

Bei einigen Verbrauchern hat gerade der Nachhaltigkeitsaspekt eine kaufentscheidende Bedeutung. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen. Begriffe wie „biobasiert“, „umweltfreundlich“, „wiederverwendbar“ oder „nachhaltig“ wurden werbewirksam eingesetzt. Allerdings sind diese Begriffe überwiegend rechtlich nicht definiert. Ohne eine rechtliche Grundlage oder weiterführende Informationen können diese Angaben Verbraucher eher verwirren, statt Transparenz zu schaffen. „Um überzogene Nachhaltigkeitsaussagen zu verhindern und eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden, müssen Vorgaben zur Nachhaltigkeitswerbung schnellstmöglich im nationalen Recht verankert werden“, fordert Staats.


Hintergrund

In Rahmen eines bundesweiten Marktchecks im April und Mai 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Voraussetzung war, dass die Produkte laut Packungsangabe unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe hergestellt wurden. Im Fokus des Marktchecks stand die Untersuchung der Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe und Materialien sowie die Auffindbarkeit und Verständlichkeit von Verwendungshinweisen. Auch Werbeaussagen mit Nachhaltigkeitsaspekt wurden erfasst und ausgewertet. 
Den vollständigen Bericht zum Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte auf der Seite der VZSH

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