Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Ernährungsmythen im Wahrheits-Check

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein deckt auf.
Eine Tasse Kaffee steht auf einem Tisch

Sie halten sich hartnäckig, kursieren in Gesprächen und im Netz: Märchen und Mythen rund um das Thema Ernährung. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) bringt Licht ins Dunkel und zeigt, was es mit den Gerüchten auf sich hat. Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, in einem kostenfreien Online-Vortrag am 27.02.2023 mehr zum Thema zu erfahren.

Off

Mythos 1: „Kaffee entzieht dem Körper Wasser.“

„Kaffee entwässert“, diese Annahme besteht seit vielen Jahren, ist jedoch nicht richtig. Dass viele Menschen nach einer Tasse Kaffee schnell zur Toilette müssen, liegt an der durch das Koffein hervorgerufenen kurzfristig erhöhten Filterfunktion der Nieren. Dieser Effekt sorgt dafür, dass kurzzeitig mehr Urin gebildet wird, lässt jedoch schnell wieder nach. Kaffee kann also neben Wasser, ungesüßten Tees und Fruchtsaftschorlen zur täglichen Flüssigkeitsbilanz beitragen. Mehr als vier Tassen Kaffee am Tag sollten es dem Bundesinstitut für Risikobewertung zufolge allerdings nicht sein. Denn damit hat man die empfohlene Höchstmenge von 400 mg Koffein am Tag erreicht.
 

Mythos 2: „Den höchsten Vitamin C-Gehalt haben Zitrusfrüchte.“ 

Bei Vitamin C denken die meisten zunächst an Zitrone, Limette und andere Zitrusfrüchte. Tatsächlich enthalten Erdbeeren, schwarze Johannisbeeren, Hagebutten und Sanddorn weitaus mehr von dem Vitamin. Selbst manche Gemüsesorten übertreffen Zitrusfrüchte in Sachen Vitamin C. Dazu zählen Paprika, Grünkohl, Rosenkohl oder Zwiebeln. „Der tägliche Bedarf an Vitamin C lässt sich leicht durch heimische Lebensmittel decken“, so Saskia Vetter, Referentin für Lebensmittel und Ernährung bei der VZSH.
 

Mythos 3: „Pilze dürfen nur einmal erwärmt werden.“

Das stimmt zwar auch nicht, wer jedoch Pilze ein zweites Mal erwärmen möchte, muss bei der bei der erstmaligen Verarbeitung und der anschließenden Aufbewahrung auf gewisse Dinge achten. „Pilze müssen nach der ersten Zubereitung rasch abgekühlt, abgedeckt und anschließend in der kältesten Kühlschrankzone aufbewahrt werden. Bei den meisten Kühlschränken ist das Fach über dem Gemüsefach das kälteste. Durch die kalte Lagerung wird verhindert, dass die Keimbelastung steigt“, erklärt Ernährungsexpertin Vetter. Vor dem Verzehr sollten die Pilze beim zweiten Erwärmen auf mindestens 70°C erhitzt werden.

Tipp: Eine entsprechende Lagerung und Küchenhygiene reichen oft aus, um Lebensmittel vor der Abfalltonne zu bewahren. Weitere Tipps bietet das Quiz „Hopp oder Top?“.

Wie entstehen Ernährungsmythen?

Ähnlich wie Märchen und Geschichten werden auch Tipps und Warnungen rund um die Ernährung von Generation zu Generation und im Freundes- und Familienkreis weitergegeben und nur selten auf ihren Wahrheitswert überprüft. Ähnlich wie Märchen und Geschichten stammen manche Ernährungsmythen aus einer anderen Epoche. Manche sind in Zeiten entstanden, in denen wenige Haushalte mit Kühlschränken ausgestattet waren. So hatten einige Informationen zur vermeintlich richtigen Verwendung von Lebensmitteln in der Vergangenheit durchaus ihre Berechtigung. Durch den technischen Fortschritt sind sie heute allerdings nicht mehr zeitgemäß.
Doch können Ernährungsmythen auch heute noch entstehen. „Fehler in der Deutung von Studien oder Zahlendreher können dazu führen, dass sich manche Zubereitungs- oder Aufbewahrungsform von Lebensmitteln durchsetzen, obwohl an ihnen nichts dran ist“, erklärt Vetter. „Dass sich hinter einem gut gemeinten Ratschlag ein Irrtum verbirgt, fällt dabei selten sofort auf. Die Wahrheit kommt meist erst Jahre später ans Licht.“

Vortragsankündigung

Wer mehr über Mythen und Wahrheiten zum Thema Ernährung erfahren und dabei das eigene Wissen auf die Probe stellen möchte, kann sich zum kostenfreien Online-Vortrag anmelden. Der Vortrag findet am 27. Februar von 17:00 - 18:00 Uhr in Kooperation mit den Volkshochschulen Schleswig-Holstein statt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.