Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Cannabidiol: Trend am Rande der Legalität

Pressemitteilung vom
Nicht nur Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. Auch um den Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) entwickelt sich ein Hype. Als Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen oder Depressionen preisen einige Hersteller ihre Produkte an.
Hanfblätter und chemische Formeln

Nicht nur Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. Auch um den Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) entwickelt sich ein Hype. Als Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen oder Depressionen preisen einige Hersteller ihre Produkte an. In Drogerien, Supermärkten und Onlineshops sind Kapseln, CBD-Öl oder Kaugummis mit Inhaltsstoffen aus der Hanfpflanze erhältlich. In diesen Produkten können gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten sein. Dürfen mit CBD angereicherte Lebensmittel überhaupt verkauft werden? Wie sind sie einzuordnen und zu bewerten?

Off

Die Vermarktung von Lebensmitteln mit bestimmten Pflanzenteilen - nur Samen oder Blätter - der Hanfpflanze ist legal. Samen, Öl oder Mehl daraus sind traditionelle Zutaten, sie dürfen daher unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. Auch bei Tee ist die Verwendung von Hanfblättern zulässig. Aus Sicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss jedoch für CBD-haltige Erzeugnisse, also auch Nahrungsergänzungsmittel, vor dem Inverkehrbringen ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) gestellt werden. Entsprechende Zulassungen liegen bislang nicht vor. „Die Produkte dürften also gar nicht verkauft werden“, erklärt Saskia Vetter, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Da die Sicherheit von CBD in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln nicht hinreichend belegt ist, raten wir von einem Verzehr ab.“

Warum sind die Produkte überhaupt erhältlich?

Den Verkauf von Lebensmitteln, also auch von Produkten mit Cannabidiol, überwachen die zuständigen Landesbehörden. Manche Bundesländer gehen aktiv mit dem Thema um und nehmen Produkte vom Markt, einige Gerichtsverhandlungen laufen noch – bis zur Entscheidung werden die Produkte weiter angeboten. „Unserer Ansicht nach ist es nicht akzeptabel, dass etwa CBD-haltige Kaugummis erhältlich sind, obwohl sie keine Zulassung haben. Wir brauchen ein bundesweit abgestimmtes, einheitliches Vorgehen der zuständigen Behörden“, so die Ernährungsexpertin. Hinzu komme, dass die Überwachungsbehörden nicht jedes erhältliche Produkt prüfen können. Vor allem Kinder und Jugendliche müssen daher geschützt werden. Das gilt auch für hanfhaltige Lebensmittel wie Schokolade, Bonbons oder Energydrinks. Diese sprechen durch ihre Aufmachung und Werbung Kinder, Jugendliche und gestresste Erwachsene an. Denn: Mit abgebildeten Cannabispflanzen und Aussagen wie „berauschend!“, „high“, „Achtung Suchtgefahr!“ oder „So sieht die Welt gleich entspannter aus!“ wird der Konsum von Cannabis verharmlost.
 

Kinder-Mortadella von Aldi

Lebensmittelklarheit: das Portal für Transparenz

Werbung, Kennzeichnungen und Phantasie-Logos - die Welt der Lebensmittel ist verwirrend. Wir klären auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.