Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Warnung vor Telefonabzocke Pflegeservice Smart

Pressemitteilung vom
Eine Betrugsmasche in Zusammenhang mit der Beratung zu Ansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung hat Schleswig-Holstein erreicht. Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher beschwerten sich hier über Anrufe des Pflegeservice Smart, ein Produkt der United Swiss Marketing AG aus der Schweiz.
Senior und Seniorin am Tablet
Off

Per Telefon meldet sich das Unternehmen vor allem bei älteren Menschen und bietet Hilfe bei der Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung an. Einige Tage später geht dann ein Schreiben zu, in dem ein individueller finanzieller Vorteil in der Größenordnung von 6.000 Euro aufgeführt wird, der entgeht, wenn die Rechnung für die angeblich geleisteten Dienste oder die telefonische Beratung nicht beglichen wird. Der passende, vorausgefüllte Überweisungsträger liegt dem Anschreiben bereits bei. Das ist typisch für Telefonabzocke. „Immer wieder werden Verbraucherinnen und Verbraucher unaufgefordert von Unternehmen angerufen. Später flattern dann Rechnungen ins Haus“, informiert Kerstin Heidt, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. 

Nicht einschüchtern lassen 

Wir raten Betroffenen, sich nicht einschüchtern lassen und nicht vorschnell zu zahlen. 

Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung kann ein Vertrag noch zwölf Monate und 14 Tage nach dem Abschluss wirksam widerrufen werden. Wer einen solchen Brief bekommen hat und angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben soll, sollte sofort widersprechen und Anzeige bei der Polizei erstatten. 

Ob im individuellen Fall tatsächlich Pflegeleistungen und finanzielle Zuwendungen zustehen, ist ungewiss. Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht oder beantragt hat, darf die kostenlose Beratung durch die Pflegekasse oder den privaten Krankenversicherer beanspruchen. Mit der Zustimmung der pflegebedürftigen Person dürfen sich auch die Angehörigen Rat zur Leistung der Pflegeversicherung einholen. 


 

Eine Pflegerin sitzt mit einer älteren Dame draußen und hält ihre Hand.

Pflegegrad: Diese Leistungen gibt es für die Pflege zu Hause

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finden sich in dem unübersichtlichen Angebot von Leistungen für die ambulante Pflege nur schwer zurecht. Hier bekommen Sie einen umfassenden Überblick und können sich für eine Leistung oder eine Kombination von Leistungen entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.