Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Warnung vor Telefonabzocke Pflegeservice Smart

Pressemitteilung vom
Eine Betrugsmasche in Zusammenhang mit der Beratung zu Ansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung hat Schleswig-Holstein erreicht. Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher beschwerten sich hier über Anrufe des Pflegeservice Smart, ein Produkt der United Swiss Marketing AG aus der Schweiz.
Senior und Seniorin am Tablet
Off

Per Telefon meldet sich das Unternehmen vor allem bei älteren Menschen und bietet Hilfe bei der Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung an. Einige Tage später geht dann ein Schreiben zu, in dem ein individueller finanzieller Vorteil in der Größenordnung von 6.000 Euro aufgeführt wird, der entgeht, wenn die Rechnung für die angeblich geleisteten Dienste oder die telefonische Beratung nicht beglichen wird. Der passende, vorausgefüllte Überweisungsträger liegt dem Anschreiben bereits bei. Das ist typisch für Telefonabzocke. „Immer wieder werden Verbraucherinnen und Verbraucher unaufgefordert von Unternehmen angerufen. Später flattern dann Rechnungen ins Haus“, informiert Kerstin Heidt, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. 

Nicht einschüchtern lassen 

Wir raten Betroffenen, sich nicht einschüchtern lassen und nicht vorschnell zu zahlen. 

Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung kann ein Vertrag noch zwölf Monate und 14 Tage nach dem Abschluss wirksam widerrufen werden. Wer einen solchen Brief bekommen hat und angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben soll, sollte sofort widersprechen und Anzeige bei der Polizei erstatten. 

Ob im individuellen Fall tatsächlich Pflegeleistungen und finanzielle Zuwendungen zustehen, ist ungewiss. Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht oder beantragt hat, darf die kostenlose Beratung durch die Pflegekasse oder den privaten Krankenversicherer beanspruchen. Mit der Zustimmung der pflegebedürftigen Person dürfen sich auch die Angehörigen Rat zur Leistung der Pflegeversicherung einholen. 


 

Die Grafik zeigt verschiedene Leistungen im Pflegegrad 1.

Pflegegrad: Diese Leistungen gibt es für die Pflege zu Hause

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finden sich in dem unübersichtlichen Angebot von Leistungen für die ambulante Pflege nur schwer zurecht. Hier bekommen Sie einen umfassenden Überblick und können sich für eine Leistung oder eine Kombination von Leistungen entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.