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Vorsicht vor Betrugsanrufen rund um Pflegeleistungen – Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Schutz

Pressemitteilung vom
Immer häufiger berichten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen von dubiosen Anrufen, bei denen ihnen vermeintlich kostenfreie Pflegeleistungen wie Pflegekurse oder sogenannte „Pflegeboxen“ aufgedrängt werden. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) warnt: Hinter diesen Angeboten steckt oft Abzocke – und der Schaden trifft nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Pflegekassen.
Eine ältere Frau sitzt vor dem Laptop und telefoniert
Off

„Insbesondere ältere, alleinlebende oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen sind gefährdet. Wenn sie die Regelungen der Pflegeversicherung nicht genau kennen, nutzen das Betrüger aus“, erklärt Katrin Reinhardt, Pflegerechtsexpertin der VZSH. Verkauft werden dann Pflegekurse für pflegende Angehörige oder Pflegeboxen mit sogenannten Pflegehilfsmitteln.

  • Masche mit Pflegekursen
    Betrüger rufen pflegende Angehörige an und bieten vermeintlich kostenlose Pflegekurse an – obwohl diese ohnehin über die Pflegekassen kostenlos verfügbar sind. Ziel ist es, an die Versichertennummer zu kommen und damit unberechtigt mit den Pflegekasse abzurechnen.
  • Masche mit Pflegeboxen
    Angeblich „im Auftrag der Pflegekasse“ werden Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel angeboten. Viele brauchen diese aber gar nicht. Die Kosten von bis zu 42 Euro monatlich holen sich die Anbieter über die Pflegekasse zurück. 

„Pflegebedürftige werden benutzt, um Geld aus dem System zu ziehen. Der finanzielle Schaden entsteht bei den ohnehin angeschlagenen Pflegekassen und damit bei allen, die in das System einzahlen“, so Reinhardt.

So schützen sich Verbraucher

  • Sofort auflegen: Bei unerwünschten Anrufen am besten gar nicht erst ins Gespräch verwickeln lassen. Wer bereits in eine Falle getappt ist, sollte den Vertrag schnell widerrufen.
  • Pflegekasse informieren: Bei Auffälligkeiten – etwa regelmäßig eintreffenden Pflegeboxen oder dubiosen Abbuchungen – sollte sofort die Pflegekasse kontaktiert und um Zahlungsstopp gebeten werden.
  • Rechtliche Hilfe holen: Die Beratungsstellen der VZSH unterstützen Betroffene bei der Rückabwicklung.
  • Betrug melden: Wer betroffen ist, sollte den Vorfall der Polizei und der Landesdatenschutzbehörde melden und vom Anbieter Auskunft über gespeicherte Daten verlangen. Dabei sollten Verbraucher sich auf Artikel 15 DSGVO beziehen und eine Sperrung der Daten einfordern. So können künftige Werbeanrufe unterbunden werden. 

Darüber hinaus bietet die VZSH mehrere Musterbriefe für die Kommunikation mit Anbietern an:

Offizielle Beratung nutzen

„Wer gut informiert ist, erkennt unseriöse Angebote schneller und kann echte Leistungen gezielt beantragen“, so die Pflegerechtsexpertin der VZSH. Eine unabhängige Pflegeberatung gibt es bei der VZSH sowie in den Pflegestützpunkten in den Kreisen und kreisfreien Städten. 
 

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