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Vorsicht mit Online-Schnelltests – kein gültiger Nachweis bei 3G-Regel

Pressemitteilung vom
Im Internet bieten verschiedene Portale kostenlose Testnachweise per Klick an. Diese sind aber ungültig als Nachweis im Sinne der 3G-Regel. Für freien Zugang zum Arbeitsplatz, in Restaurants oder Bus und Bahn reichen sie nicht aus.
junge Frau hält eine Testkassette vor ihr Gesicht

Im Internet bieten verschiedene Portale kostenlose Testnachweise per Klick an. Diese sind aber ungültig als Nachweis im Sinne der 3G-Regel. Für freien Zugang zum Arbeitsplatz, in Restaurants oder Bus und Bahn reichen sie nicht aus. Wer mit ungültigen Testnachweisen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. 

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Bequem vom Sofa aus einen kostenlosen Corona-Bürgertest bestellen, anstatt draußen vor dem Testzentrum Schlange zu stehen – das Angebot klingt verlockend. So soll es funktionieren: Nutzer machen einen Selbsttest, schreiben Name und Datum darauf und machen Fotos davon. Dann füllen sie einen Online-Fragebogen aus und bekommen wenig später einen Testnachweis zum Vorzeigen bei Kontrollen. Doch was so einfach klingt, ist leider eine Mogelpackung. 
„Wo die 3G-Regel als Schutzmaßnahme gilt, dürfen nur Testnachweise von behördlich anerkannten Anbietern verwendet werden. Ein Selbsttest genügt nicht, selbst wenn er unter Videoüberwachung durchgeführt wurde“, erläutert Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Welche Stellen in Schleswig-Holstein für Corona-Testnachweise anerkannt sind, geht aus einer Übersicht auf der Internetseite des Landes hervor. 

Handy-Display, auf dem die Corona Warn-App angezeigt wird.

Digitale Helfer in Corona-Zeiten

Ob Corona-Warn-App oder die CovPass-App: Diese Anwendungen fürs Smartphone sollen helfen, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

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Auf einer Computertastatur liegt eine Brille, in der sich das Facebook-Logo spiegelt.

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Im Dezember 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. Wenn Sie vom Facebook-Datenleck von 2021 betroffen sind, können Sie sich ab sofort für die Klage anmelden.
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