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Vorsicht mit Online-Schnelltests – kein gültiger Nachweis bei 3G-Regel

Pressemitteilung vom
Im Internet bieten verschiedene Portale kostenlose Testnachweise per Klick an. Diese sind aber ungültig als Nachweis im Sinne der 3G-Regel. Für freien Zugang zum Arbeitsplatz, in Restaurants oder Bus und Bahn reichen sie nicht aus.
junge Frau hält eine Testkassette vor ihr Gesicht

Im Internet bieten verschiedene Portale kostenlose Testnachweise per Klick an. Diese sind aber ungültig als Nachweis im Sinne der 3G-Regel. Für freien Zugang zum Arbeitsplatz, in Restaurants oder Bus und Bahn reichen sie nicht aus. Wer mit ungültigen Testnachweisen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. 

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Bequem vom Sofa aus einen kostenlosen Corona-Bürgertest bestellen, anstatt draußen vor dem Testzentrum Schlange zu stehen – das Angebot klingt verlockend. So soll es funktionieren: Nutzer machen einen Selbsttest, schreiben Name und Datum darauf und machen Fotos davon. Dann füllen sie einen Online-Fragebogen aus und bekommen wenig später einen Testnachweis zum Vorzeigen bei Kontrollen. Doch was so einfach klingt, ist leider eine Mogelpackung. 
„Wo die 3G-Regel als Schutzmaßnahme gilt, dürfen nur Testnachweise von behördlich anerkannten Anbietern verwendet werden. Ein Selbsttest genügt nicht, selbst wenn er unter Videoüberwachung durchgeführt wurde“, erläutert Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Welche Stellen in Schleswig-Holstein für Corona-Testnachweise anerkannt sind, geht aus einer Übersicht auf der Internetseite des Landes hervor. 

Handy-Display, auf dem die Corona Warn-App angezeigt wird.

Digitale Helfer in Corona-Zeiten

Ob Corona-Warn-App oder die CovPass-App: Diese Anwendungen fürs Smartphone sollen helfen, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.