Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Vorsicht mit Online-Schnelltests – kein gültiger Nachweis bei 3G-Regel

Pressemitteilung vom
Im Internet bieten verschiedene Portale kostenlose Testnachweise per Klick an. Diese sind aber ungültig als Nachweis im Sinne der 3G-Regel. Für freien Zugang zum Arbeitsplatz, in Restaurants oder Bus und Bahn reichen sie nicht aus.
junge Frau hält eine Testkassette vor ihr Gesicht

Im Internet bieten verschiedene Portale kostenlose Testnachweise per Klick an. Diese sind aber ungültig als Nachweis im Sinne der 3G-Regel. Für freien Zugang zum Arbeitsplatz, in Restaurants oder Bus und Bahn reichen sie nicht aus. Wer mit ungültigen Testnachweisen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. 

Off

Bequem vom Sofa aus einen kostenlosen Corona-Bürgertest bestellen, anstatt draußen vor dem Testzentrum Schlange zu stehen – das Angebot klingt verlockend. So soll es funktionieren: Nutzer machen einen Selbsttest, schreiben Name und Datum darauf und machen Fotos davon. Dann füllen sie einen Online-Fragebogen aus und bekommen wenig später einen Testnachweis zum Vorzeigen bei Kontrollen. Doch was so einfach klingt, ist leider eine Mogelpackung. 
„Wo die 3G-Regel als Schutzmaßnahme gilt, dürfen nur Testnachweise von behördlich anerkannten Anbietern verwendet werden. Ein Selbsttest genügt nicht, selbst wenn er unter Videoüberwachung durchgeführt wurde“, erläutert Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Welche Stellen in Schleswig-Holstein für Corona-Testnachweise anerkannt sind, geht aus einer Übersicht auf der Internetseite des Landes hervor. 

Handy-Display, auf dem die Corona Warn-App angezeigt wird.

Digitale Helfer in Corona-Zeiten

Ob Corona-Warn-App oder die CovPass-App: Diese Anwendungen fürs Smartphone sollen helfen, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.