Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Schönheitsoperationen und ihre Folgen: Wann sich eine Versicherung lohnt

Pressemitteilung vom
Der anhaltende Trend zu Schönheitsoperationen lässt die Zahl der Korrekturbehandlungen nach missglückten Eingriffen steigen. Versicherungen werben mit Kostenübernahme für solche Nachbehandlungen.
chirurgische Instrumente auf einem OP-Tisch, Hand des Chirurgen greift nach Material
Off

Schönheitsoperationen und -behandlungen liegen im Trend. Die Anzahl ästhetisch-plastischer Operationen in Deutschland steigt nach Angaben der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) seit Jahren. Zu den beliebtesten Behandlungen gehören demnach Botox-Spritzen zum Falten glätten, Straffungen der Augenlider und Brustvergrößerungen. Die Coronakrise scheint diese Entwicklung noch zu beschleunigen. Laut einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) unter ihren Mitgliedern nutzen Patienten gern die Zeit im Homeoffice. Das Arbeiten zuhause bietet die Möglichkeit, die Folgen einer Schönheitsoperation diskret ausheilen zu lassen.

Krankenkassen zahlen nur für notwendige Behandlungen

Plastisch-Ästhetische Operationen sind Eingriffe, die ohne eine medizinische Notwendigkeit vorgenommen werden. Die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernehmen daher grundsätzlich nicht die Kosten für solche Eingriffe. Da die Kosten der Operation von vornherein bekannt sind, lässt sich das nötige Budget für den Eingriff rechtzeitig planen. Unkalkulierbar wird es, wenn nach der Operation Komplikationen auftreten, die eine medizinisch notwendige Behandlung erfordern. „Da die meisten Schönheitsbehandlungen nicht medizinisch begründet sind, kann die Krankenkasse oder Krankenversicherung Verbraucher an den Folgekosten beteiligen oder die Kostenübernahme verweigern“, erläutert Michael Herte, Jurist bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. (Rechtsgrundlage ist § 52 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)). Das gilt neben Schönheitsbehandlungen ebenso für Folgebehandlungen von Schäden durch Tattoos, Piercings oder Zahnersatz. Folgekostenversicherungen reagieren mit Angeboten für die Kostenübernahme solcher Nachbehandlungen. 

Risiken und Leistungen klären

Ob eine Versicherung im Schadensfall tatsächlich die Folgebehandlung  finanziert, hängt von Details ab. So haftet bei Behandlungsfehlern grundsätzlich der der Operateur. Voraussetzung ist aber, dass der oder die Betroffene einen ärztlichen Kunstfehler nachweist. Wenn dringender Handlungsbedarf besteht oder mit der Folgebehandlung Spuren des ursprünglichen Eingriffs verschwinden, ist dieser Nachweis kaum möglich. „Bei einer Folgekostenversicherung sollte deshalb klar geregelt sein, welche Behandlungen von Komplikationen sie abdeckt“, so Herte. Zahlt die Versicherung nur für Behandlungen gegen schlechte Wundheilung nach einer Operation oder auch für Korrekturen, wenn das Ergebnis der Behandlung nicht wunschgemäß ausfällt? Ein wichtiger Punkt ist die Leistung nach Operationen, die im Ausland gemacht wurden. „Wer einen Eingriff plant, spricht am besten vorher mit mindestens einem unabhängigen Arzt über mögliche Komplikationen und Folgekosten. Dann lässt sich abschätzen, ob eine Versicherung sinnvoll ist“, so Herte.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.
Beratung

Niebüll und Husum: Kostenlose Energieberatungen im eigenen Zuhause

Es geht weiter! Auch in den Jahren 2025 und 2026 können sich Nordfriesinnen und Nordfriesen kostenfrei zur Energieeinsparung in ihren Privathaushalten beraten lassen. Die erfolgreiche Kooperation zwischen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) und dem Kreis Nordfriesland wird für 375 Haushalte fortgeführt.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.