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Neues kostenloses Online-Tool: Pflegegradrechner zur Selbsteinschätzung

Pressemitteilung vom
Neues Online-Tool der Verbraucherzentralen - Der Pflegegradrechner: kostenlos, werbefrei und mit vielen praktischen Erläuterungen
die Hände eines jungen Menschen halten die Hände eines älteren Menschen

Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wie zum Beispiel Pflegegeld erhalten möchte, muss pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Mit dem neuen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Verbraucherinnen und Verbraucher ab sofort kostenlos, werbefrei und mit vielen praktischen Erläuterungen ihren individuellen Pflegegrad selbst einschätzen.

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Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes, bei privat pflegeversicherten Personen durch Medicproof. Wer bereits vor Antragstellung einschätzen möchte, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob es sich lohnt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, kann mit dem Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ab sofort Schritt für Schritt seinen individuellen Pflegegrad ermitteln. „Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ist nicht nur kostenlos und werbefrei“, sagt Katrin Reinhardt, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, „die vielen Erläuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen.“

Der Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen, Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich. Das Online-Tool der Verbraucherzentralen hilft Verbrauchern, die individuelle Situation einzuschätzen.

Zusätzlich zum Pflegegradrechner sind auf der Webseite der VZSH viele Informationen rund um das Thema „der Weg zum Pflegegrad“ zusammengestellt. Sie geben einen Überblick von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse und den Möglichkeiten, auf eine Ablehnung zu reagieren.

Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen

Manchmal führen Unfall, Krankheit oder Alter dazu, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können. Mit den Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen können Verbraucher ihre Wünsche für diese Situationen festlegen und bestimmen, wer dann in ihren Namen handeln soll. Die Online-Verfügungen basieren auf Textbausteinen und Vorlagen des Bundesministeriums der Justiz. Mit den Online-Tools können Verbraucher Schritt für Schritt diese individuellen Vorsorgedokumente erstellen:

 

Notfallkärtchen zum Ausdrucken

Darüber hinaus haben Verbraucher die Möglichkeit, Notfall-Kontaktpersonen und Angaben über Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspendeausweis in einem Notfallkärtchen einzutragen, um dieses ausgedruckt im Portmonee mitzuführen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.