Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wie zum Beispiel Pflegegeld erhalten möchte, muss pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Mit dem neuen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Verbraucherinnen und Verbraucher ab sofort kostenlos, werbefrei und mit vielen praktischen Erläuterungen ihren individuellen Pflegegrad selbst einschätzen.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes, bei privat pflegeversicherten Personen durch Medicproof. Wer bereits vor Antragstellung einschätzen möchte, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob es sich lohnt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, kann mit dem Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ab sofort Schritt für Schritt seinen individuellen Pflegegrad ermitteln. „Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ist nicht nur kostenlos und werbefrei“, sagt Katrin Reinhardt, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, „die vielen Erläuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen.“
Der Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen, Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich. Das Online-Tool der Verbraucherzentralen hilft Verbrauchern, die individuelle Situation einzuschätzen.
Zusätzlich zum Pflegegradrechner sind auf der Webseite der VZSH viele Informationen rund um das Thema „der Weg zum Pflegegrad“ zusammengestellt. Sie geben einen Überblick von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse und den Möglichkeiten, auf eine Ablehnung zu reagieren.
Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen
Manchmal führen Unfall, Krankheit oder Alter dazu, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können. Mit den Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen können Verbraucher ihre Wünsche für diese Situationen festlegen und bestimmen, wer dann in ihren Namen handeln soll. Die Online-Verfügungen basieren auf Textbausteinen und Vorlagen des Bundesministeriums der Justiz. Mit den Online-Tools können Verbraucher Schritt für Schritt diese individuellen Vorsorgedokumente erstellen:
- Patientenverfügung: Sie bestimmen, wie Sie behandelt werden wollen.
- Vorsorgevollmacht: Sie regeln, wer für Sie handeln soll.
- Betreuungsverfügung: Sie legen fest, wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin sein soll.
Notfallkärtchen zum Ausdrucken
Darüber hinaus haben Verbraucher die Möglichkeit, Notfall-Kontaktpersonen und Angaben über Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspendeausweis in einem Notfallkärtchen einzutragen, um dieses ausgedruckt im Portmonee mitzuführen.