Angehörige von Pflegebedürftigen staunen immer wieder über die hohe Summe der monatlichen Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen. Wie diese zustande kommen und ob sie gerechtfertigt sind, ist nur selten nachzuvollziehen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) fordert daher Transparenz, Gleichheit und Kontrollen.
Pflegeeinrichtungen können betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen zu Lasten der Bewohner umlegen, sofern diese nicht durch öffentliche Förderungen oder andere Zuschüsse gedeckt sind. Diese Investitionskosten sind Ausgaben für den Betrieb der Einrichtung, die nicht mit dem Pflegesatz oder den Kosten für Unterkunft und Verpflegung abgedeckt sind. Wie sich diese Investitionskosten zusammensetzen, muss im Heimvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Dabei muss die Höhe des Umlagebetrages pro Bewohner und Tag angegeben werden. „Mit Investitionskosten sind beispielsweise Kosten für Umbau, Modernisierung und Instandhaltung gemeint, die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung notwendig sind“, sagt Kerstin Heidt, Referentin für Verbraucherrechte bei der VZSH.
Es fehlt an Transparenz und Gleichheit
Öffentlich geförderte Pflegeeinrichtungen brauchen für die Berechnung der Investitionskosten die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde. Einrichtungen ohne Landesförderung müssen die umgelegten Investitionskosten den zuständigen Landesbehörden lediglich mitteilen. Pflegebedürftige in Einrichtungen ohne Landesförderung sind damit auf sich allein gestellt. „Wie die Einrichtungen die Höhe ihrer Investitionskosten berechnen und festsetzen, ist für Pflegebedürftige schwer zu durchschauen“, so Heidt.
„Zudem unterschieden sich die Investitionskosten bei Selbstzahlern und Sozialhilfeempfängern, ohne dass dies sachlich nachvollziehbar oder juristisch angreifbar wäre“, so Heidt. „Wir fordern daher einheitliche Investitionskosten, egal wer die stationäre Pflege beansprucht.“
Kontrollen gefordert
In Schleswig-Holstein ziehen Pflegeeinrichtungen durchschnittlich über 500 Euro monatlich für Investitionskosten ein. Für viele Menschen sind sie Kostentreiber in der stationären Versorgung. „Gestiegene Energiepreise und Inflation sorgen bei zahlreichen Verbrauchern ohnehin für finanzielle Mehrbelastungen. Vulnerable Verbrauchergruppen, zu denen insbesondere ältere und pflegebedürftige Personen zählen, leiden besonders unter diesen Entwicklungen“, so Heidt. Dazu wächst die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen durch stetig steigende Beträge für Pflege, Unterkunft und Verpflegung. Zuletzt wurde zudem der Bundeszuschuss gestrichen, was sehr wahrscheinlich steigende Eigenbeiträge mit sich ziehen wird. „Wenn die Kosten weiter steigen, können sich immer weniger Menschen noch eine angemessene Pflege leisten“, sagt die Gesundheitsexpertin der VZSH. „Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass die Investitionskosten beherrschbar und für Verbraucher transparent werden. Dafür braucht es eine effektive gesetzliche Kontrolle.“
Schlichtung gegen das Verstummen
Bundesweit ist eine geringe Konfliktbereitschaft der Verbraucher festzustellen, da Nachteile in der Pflege befürchtet werden. „Dieses Verhalten ist mutmaßlich durch ihre vulnerable Lage oder der sozialen Prägung der gegenwärtigen Bewohnergeneration bedingt“, erklärt Heidt. „Die Bewohner sind schließlich durch und mit den Dienstleistern in ihrem höchstpersönlichen Lebens- und Intimbereich betroffen.“
Durch ein verstärktes Angebot der Verbraucherschlichtung könnte Verbrauchern die Angst vor Auseinandersetzung genommen werden. Ergänzend sollte durch die (Heim-) Aufsichtsbehörden eine eigenständige Kontrolle der Verträge übernommen werden.
Verbraucher, die Probleme mit Pflegeheimverträgen haben, können sich bei der Verbraucherzentrale persönlich beraten lassen.