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Fokuswoche Vorsorge: Selbstbestimmt die Vorsorge regeln

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen bieten bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an.
Person liegt in einem Krankenhausbett
Off

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass – mit 25 kostenfreien Online-Vorträgen veranstalten die Verbraucherzentralen vom 04. bis 08. November die „Fokuswoche Vorsorge“. Die Vorträge finden während der gesamten Woche von Montag bis Freitag jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.sh/fokuswoche-vorsorge.   

Die Frage, wer im Krankheitsfall die Vertretung übernehmen oder wie bei schweren Erkrankungen behandelt werden soll, betrifft Menschen jeden Alters. Meist sind schwere Erkrankungen oder Schicksalsschläge der Anlass dafür, sich mit diesen Themen zu beschäftigen. Während der „Fokuswoche Vorsorge“ besteht die Möglichkeit, sich an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten zu informieren. Die etwa einstündigen Vorträge erleichtern den Einstieg in das Thema und schaffen eine solide Grundlage dafür, die benötigten Vorsorgeverfügungen aufzusetzen – zum Beispiel mit „Selbstbestimmt“ – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen

Während der „Fokuswoche Vorsorge“ bieten die Verbraucherzentralen folgende Online-Vorträge an: 

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern. 

Neun Termine zur Auswahl:
Montag 04.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag, 05.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 06.11.2024, 18 Uhr, Donnerstag 07.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag 08.11.2024 15 Uhr und 18 Uhr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge von Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll. 

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. 

In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. 

Acht Termine zur Auswahl: 
Montag, 04.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag, 05.11.2024, 18 Uhr,
Mittwoch 06.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag 07.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag, 08.11.2024, 18 Uhr

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab oder nutzen E-Mail- und Messanger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können. 

Acht Termine zur Auswahl: 
Montag, 04.11.2024, 18 Uhr, Dienstag, 05.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 06.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag, 07.11.2024, 18 Uhr, Freitag 08.11.2024, 15 und 18 Uhr

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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