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Erinnerungen, Daten, Identität: Die unsichtbare Seite der Vorsorge

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen bieten bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an.
Jugendliche sitzen nebeneinander mit Smartphones in den Händen.
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Fotos, Nachrichten, Musik, Konten – unser Leben spielt sich längst auch online ab. Doch kaum jemand denkt daran, was damit geschieht, wenn wir einmal nicht mehr da sind. Der digitale Nachlass ist ein sensibles, aber wichtiges Thema der Vorsorge. Während der kommenden Fokuswoche Vorsorge vom 03. bis 07. November bieten die Verbraucherzentralen 25 kostenfreie Online-Vorträge zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass.

In einer Welt, in der immer mehr unseres Lebens online stattfindet, endet mit dem Tod längst nicht alles im Analogen. Der digitale Nachlass umfasst all die Spuren, die wir im Netz hinterlassen – von Social-Media-Profilen und Cloud-Speichern über Online-Banking bis hin zu Kryptowährungen oder Streaming-Abos. Ohne klare Regelung wird dieser digitale Fußabdruck schnell zum Problem: Angehörige stoßen auf verschlüsselte Geräte, unbekannte Passwörter und rechtliche Grauzonen. Ein geregelter digitaler Nachlass sorgt dafür, dass wichtige Daten gesichert, digitale Vermögenswerte nicht verloren gehen und sensible Informationen nicht in falsche Hände geraten. Im besten Fall ist er also nicht nur ein Akt der Vorsorge, sondern auch ein Zeichen von digitaler Verantwortung – für sich selbst und die Hinterbliebenen.

Meist sind schwere Erkrankungen oder Schicksalsschläge der Anlass dafür, sich mit Vorsorgethemen zu befassen. Dabei betreffen diese Fragen Menschen in nahezu jedem Alter und jeder Lebenslage. Während der „Fokuswoche Vorsorge“ haben Interessierte die Möglichkeit, sich über die wichtigsten Vorsorgethemen zu informieren, damit im Fall der Fälle der eigene Wille gehört wird. 

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Acht Termine zur Auswahl

Montag, 3. November 2025, 18:00 Uhr

Dienstag, 4. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr

Mittwoch, 5. November 2025, 15 Uhr und 18 Uhr

Donnerstag, 6. November 2025, 18 Uhr

Freitag 7. November 2025, 15 und 18 Uhr

 

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen. Mit einer Patientenverfügung können einwilligungsfähige Erwachsene ab 18 Jahren festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Sie gilt für Ärzte und Bevollmächtigte und kommt erst zum Einsatz, wenn man den eigenen Willen nicht mehr selbst äußern kann.

Neun Termine zur Auswahl

Montag 3. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr

Dienstag, 4. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr

Mittwoch 5. November 2025, 18:00 Uhr

Donnerstag 6. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr

Freitag 7. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr

 

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer aufgrund von Krankheit oder Unfall seine rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, braucht eine Person, die dies übernimmt. Mit einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht lässt sich festlegen, wer im Ernstfall die Vertretung übernehmen soll und wie weit die Befugnisse reichen. In Online-Vorträgen erklären die Verbraucherzentralen, worauf dabei zu achten ist und wie sich typische Stolpersteine vermeiden lassen.

Acht Termine zur Auswahl

 Montag, 3. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr

Dienstag, 4. November 2025, 18:00 Uhr

Mittwoch 5. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr

Donnerstag 6. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr

Freitag, 7. November 2025, 18 Uhr

 

Weitere Informationen, alle Termine und Anmeldungen

verbraucherzentrale.sh/fokuswoche-vorsorge 
verbraucherzentrale.sh/selbstbestimmt

Die "Fokuswoche Vorsorge" findet statt im Rahmen des Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz", gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. 

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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