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Wer zahlt, wenn die Bombe platzt? Unklare Versicherungsbedingungen

Pressemitteilung vom
Rund 49.000 Tonnen Sprengstoff wurden im Zweiten Weltkrieg über Schleswig-Holstein abgeworfen. Bis zu 2.500 Tonnen davon sind als Blindgänger im Boden liegen geblieben. Sie werden vor allem bei Bauarbeiten zur Gefahr. Wer zahlt, wenn bei der Bergung Häuser beschädigt werden?
Blindgänger im trockenen Laub

Rund 49.000 Tonnen Sprengstoff wurden im Zweiten Weltkrieg über Schleswig-Holstein abgeworfen. Bis zu 2.500 Tonnen davon sind nach Schätzung des Kampfmittelräumdienstes als Blindgänger im Boden liegen geblieben. Sie werden vor allem bei Bauarbeiten zur Gefahr. Wer zahlt, wenn bei der Bergung Häuser beschädigt werden? Viele Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen schließen die Haftung für Schäden nach Bombenentschärfungen aus. 

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Allein in den vergangenen zwei Jahren hat der Kampfmittelräumdienst in Schleswig-Holstein 33 große Sprengbomben von jeweils über 50 Kilogramm Gewicht beseitigt. Etwas Schlimmes ist dabei bisher nicht passiert. (Quelle: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein) Doch die Sicherheitsvorkehrungen bei solchen Einsätzen machen das hohe Risiko deutlich: So mussten zum Beispiel neulich bei einer Bombenentschärfung im Kieler Stadtteil Dietrichsdorf rund 4.000 Menschen ihre Wohnungen vorübergehend verlassen. Vor einem Jahr wurde im Kieler Stadtteil Gaarden eine Bombe gesprengt. Die herumfliegenden Splitter beschädigten zwei Carports und ein Auto. Wegen der regen Bautätigkeit werden immer wieder Blindgänger in der Erde gefunden. 

Haftungsausschluss verunsichert Verbraucher

Für Haus- und Wohnungsbesitzer stellt sich in solchen Fällen die Frage, ob ihre Versicherung haftet, falls die Entschärfung misslingt, ein Blindgänger detoniert oder kontrolliert gesprengt werden muss. „Die Bedingungen der meisten Wohngebäude- oder Hausratversicherungen schließen Kriegsereignisse aus“, sagt Michael Herte, Referent für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Ob auch die zerstörerische Wirkung alter Blindgänger noch als Kriegsereignis gilt, ist unter Rechtsexperten umstritten. (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV)

Verbraucherzentrale fordert Klärung der Haftungsfrage

Bisher haben viele Versicherer solche Schäden übernommen, doch rechtlich gesehen sind Betroffene bisher meist auf das Wohlwollen ihrer Versicherung angewiesen. Michael Herte fordert daher eine klare Haltung der Versicherungen: „Verbraucher müssen Klarheit darüber haben, in welchen Fällen die Versicherung zahlt. Auf das Entgegenkommen der Versicherungsgesellschaften zu hoffen, kann keine Lösung sein. Wir fordern deshalb die Verbindlichkeit, dass die Versicherungen Schäden durch Bombenentschärfungen ersetzen.“ 
 

junge Frau im Beratungsgespräch bei der Verbraucherzentrale Flensburg

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