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Steigende Immobilienpreise: Familien brauchen immer mehr Eigenkapital

Pressemitteilung vom
Immobilienfinanzierungen sind so günstig wie nie, aber die Preise für Häuser und Wohnungen sind stark gestiegen. Für Familien wird der Weg ins Eigenheim immer schwieriger. Wichtig ist es, sich bei der Finanzierung nicht zu überlasten und einen vorzeitigen Verkauf zu vermeiden.
Hand mit Hausschlüssel, im Hintergrund Reihenhäuser
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Ein Haus oder eine Eigentumswohnung bietet als Altersvorsorge Vorteile: Immobilien punkten mit Absicherung gegen steigende Mieten und mit blei-bendem Wert. Wer das Eigenheim bis zum Ruhestand abbezahlt und baulich auf den aktuellen Stand gebracht hat, kann sich im Alter über günstige Wohnkosten und eine krisensichere Unterkunft freuen. „Die niedrigen Zinsen machen Immobilien als Geldanlage attraktiv“, sagt Michael Herte, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Einlagen bei Banken bringen keine Zinsen, zudem lassen sich immer mehr Banken und Sparkassen die Aufbewahrung hoher Guthaben vom Sparer bezahlen.“ Wer mehr als 100.000 Euro auf dem Konto liegen lässt, muss mit einem Verwahrentgelt, also 'Negativzinsen', rechnen. Diese liegen aktuell bei 0,5 Prozent.

Viel Eigenkapital, hohe Vorfälligkeitsentschädigungen

Die anhaltende Niedrigzinsphase bringt für Haus- und Wohnungskäufer Vorteile und Nachteile zugleich: Die Zinsen sind günstig geworden, aber die Kaufpreise für Immobilien steigen immer weiter. „Für Familien ist das eine hohe Schwelle. Zwar lassen sich auch hohe Kaufpreise mit über-schaubaren monatlichen Raten finanzieren, aber das nötige Eigenkapital als Voraussetzung für eine solide Baufinanzierung ist gestiegen. Bei einer Immobilienfinanzierung müssen Käufer mindestens die Kaufnebenkosten von 10 bis 15 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital mitbringen“, so Herte. Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus der Grunderwerbsteuer (ca. 6,5 Prozent), Notargebühren (ca. 1,7 Prozent) und gegebenenfalls Maklerkosten (bis zu 6 Prozent). Wer also ein Haus für 500.000 Euro kauft, muss in der Regel 50.000 Euro angespart haben, um die Finanzierung zu bekommen. Ein weiterer Nachteil für Immobilienkäufer ist das hohe Risiko im Fall eines vorzeitigen Verkaufs in den ersten Jahren. „Je höher die noch offene Restsumme, desto höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus“, so Herte. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Betrag, den Banken bei einem vorzeitigen Ausstieg aus der Immobilienfinanzierung verlangen.

Tipps zum Immobilienkauf: Das ist wichtig bei der Planung

Als reine Geldanlage lohnt sich ein Immobilienkauf nicht. Im Durchschnitt steigt der Wert von Häusern und Wohnungen langfristig nicht mehr als das allgemeine Preisniveau. Um den vorzeitigen Verkauf einer nicht abbezahlten Immobilie zu vermeiden, ist gute Planung wichtig. Dazu gehört die Klärung folgender Fragen:

  • Steht die Finanzierung noch, wenn ein Gehalt wegfällt – z.B. durch Trennung, Krankheit oder Kinder?
  • Soll die Familie wachsen, ist die Immobilie für diesen Fall geeignet?
  • Wie gut sind die Chancen, bei Jobverlust einen neuen Arbeitsplatz in der Nähe zu finden?
  • Lässt sich die Ausbildung der Kinder trotz der monatlichen Belastung finanzieren?

Wichtig ist es, sich mit der Finanzierung nicht zu überfordern. Als Faustregel für die maximale Kredithöhe gilt: Die Raten sollten höchstens 40 Pro-zent des Nettoeinkommens betragen. „In manchen Fällen ist es besser, bei der Lage oder Größe der Immobilie Abstriche zu machen. Ein finanzieller Spielraum sollte bleiben, falls unerwartete Kosten entstehen“, sagt Herte.

Beratung zur Immobilienfinanzierung bei der Verbraucherzentrale

Bei der Wahl der richtigen Finanzierungsform bietet die Verbraucherzentrale unabhängigen Rat. Bei Banken und Kreditvermittlern ist Skepsis angebracht, da diese an hohen Provisionen und Zinserträgen interessiert sind. Deshalb ist ein umfassender Vergleich von angebotenen Finanzierungsverträgen wichtig.

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Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.