Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Verkaufsmasche Weltspartag? So geht zeitgemäßes Sparen für den Nachwuchs

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Weltspartag
ein Kind steckt eine Münze in ein Sparschwein

Am 30. Oktober ist Weltspartag. Kinder können dann ihr Sparschwein wieder zur Bank bringen. Mit den Kleinen kommen Eltern und Großeltern gleich mit und werden so gezielt angesprochen, im Sinne der Kinder oder Enkel mehr aus ihrem Ersparten zu machen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) zeigt, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollten. 

Off

Vorsicht bei Gesprächen mit Kundenberatern

Bei Gesprächen mit Bankberatern ist eine gesunde Skepsis angebracht. In den Verbraucherberatungen der VZSH schildern Ratsuchende oft, dass ihnen überteuerte und ungeeignete Finanzprodukte angeboten wurden. Dazu gehören zum Beispiel Ausbildungsversicherungen auf Basis einer kapitalbildenden Lebensversicherung, Bausparverträge oder Investmentfonds mit hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten. Diese angeblich maßgeschneiderten Angebote sollen hohe Renditen bringen und damit Schutz vor Inflation bieten. „Solche Verträge lohnen sich aber wegen hoher Vertriebs- und Verwaltungskosten vor allem für die Institute, nicht für die Kunden“, sagt Michael Herte, Referatsleiter Markt, Recht und Finanzdienstleistungen der VZSH. 

Wie effektiv für den Nachwuchs sparen? 

Doch was lohnt sich aktuell noch? „Wer sich unter der aktuellen Doppelbelastung durch Inflation und Energiepreiskrise das Sparen für den Nachwuchs noch leisten kann, ist darauf angewiesen, dass die Anlage wirklich für die Bedürfnisse der Kinder oder Enkel geeignet ist. Das Geld muss zur Verfügung stehen, wenn es gebraucht wird und dabei eine angemessene Rendite erwirtschaften“, so Herte. Als erstes gilt es, den Bedarf zu klären. Soll Geld für das Studium zurückgelegt oder für ein neues Fahrrad gespart werden? Oder geht es sogar schon um die Finanzierung eines Eigenheims? Wenn klar ist, wann und wofür das gesparte Geld eingesetzt werden soll, können geeignete, kostengünstige Sparverträge ausgewählt werden. Manchmal ist es aber sinnvoller, die Kinder direkt zu fördern, anstatt Geld anzusammeln: „Statt Geld auf ein Konto zu überweisen, können Großeltern zum Beispiel den Musik- oder Sportunterricht für die Enkel finanzieren“, schlägt Herte vor. 

Finanzberatung der VZSH 

„Es gibt keine Blaupause für den einen Finanzplan. Wer sich nicht sicher ist und über die eigenen individuellen Möglichkeiten sprechen möchte, kann daher die anbieterunabhängige Finanzberatung der Verbraucherzentrale beanspruchen“, so der Finanzexperte. In dem gemeinsamen Beratungsgespräch wird eine Bestandsaufnahme der bisherigen Geldanlage durchgeführt. Die Berater geben einen Überblick zu Anlageformen und –strategien und prüfen, sofern gewünscht, Angebote auf Risiko, Rendite, Liquidität, Kosten und Transparenz. Damit sich die Finanzberater der VZSH bestmöglich auf das Gespräch vorbereiten können, empfiehlt die VZSH das vorherige Ausfüllen und Zusenden einer Checkliste

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Seit dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.