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Offene Sprechstunde bei Überschuldung – neues Angebot der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Wahlstedt

Pressemitteilung vom
Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) erweitert ihr Unterstützungsangebot für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten: Ab dem 05. Mai 2025 findet immer montags von 10:00 bis 11:00 Uhr eine kostenlose offene Sprechstunde im Familienbüro in Wahlstedt (Markt 8) statt.
zwei Menschen sitzen auf dem Boden vor ihnen liegen breit verteilt eine Vielzahl verschiedener Rechnungen
Off

Betroffene erhalten dort unverbindlich und ohne Voranmeldung erste Informationen, Orientierung und Unterstützung bei Themen rund um Schulden, Zahlungsprobleme und drohende Insolvenz. Das Angebot richtet sich an alle, die einen ersten Schritt aus der Überschuldungsspirale machen möchten – niedrigschwellig und direkt vor Ort.
Weitere Informationen zur Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale gibt es unter hier.
 

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.