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Dispozinsen fürs Girokonto gesetzlich begrenzen

Pressemitteilung vom
Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags diskutiert über eine Deckelung der Dispozinsen für Kontoüberziehungen. Die Verbraucherzentrale unterstützt den im Landtag eingebrachten Antrag für eine Begrenzung auf sechs Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
junger Mann mit Bart und Brille am Laptop mit Bankkarte

Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags diskutiert über eine Deckelung der Dispozinsen für Kontoüberziehungen. Die Verbraucherzentrale unterstützt den im Landtag eingebrachten Antrag für eine Begrenzung auf sechs Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Ziel ist es, Verbraucher mit geringen Einkommen vor Überschuldung zu schützen.

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Ein Girokonto mit Dispokredit eröffnet finanziellen Spielraum: Kontoinhaber können ihr Girokonto damit bis zum vereinbarten Rahmen überziehen. Die Grenze liegt meist bei zwei bis drei Monatsgehältern. Diese Schulden lassen sich flexibel zurückzahlen, doch das kann gerade bei knappen Einkommen lange dauern. Banken lassen sich diesen Service gut bezahlen. Bis zu 14 Prozent Zinsen kostet der Dispokredit pro Jahr. Er eignet sich deshalb höchstens, um einen finanziellen Engpass bis zum nächsten Gehaltseingang zu überbrücken. Anders sieht es aus, wenn das Konto auf Dauer überzogen ist. „Bei längerer Nutzung kann eine Spirale entstehen. Betroffene müssen dann immer mehr Zinsen zahlen und nutzen dafür wiederum den Dispokredit. So geraten sie leicht in die Überschuldung, wie wir aus unserer Schuldnerberatung wissen“, sagt Michael Herte, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Umschuldung auf Ratenkredit bringt kaum Verbesserung

Der Gesetzgeber schreibt seit dem Jahr 2016 vor, dass Banken ihren betroffenen Kunden in solchen Fällen eine Beratung und eine Umschuldung in einen Ratenkredit anbieten müssen. „Das halten wir als Verbraucherschützer für problematisch. Verbraucher sollten nicht zu einem Gespräch bei Banken und Sparkassen gedrängt werden. Kreditinstitute haben ein wirtschaftliches Eigeninteresse. Es ist für sie unattraktiv, Dispokredite in günstigere Ratenkredite umzuschulden“, so Herte. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale und von Schuldnerberatungen führen solche Umschuldungen kaum zu einer Verbesserung für die Betroffenen. Das liegt unter anderem daran, dass Kreditinstitute Kreditnehmern häufig zusätzlich teure und meist nutzlose Restschuldversicherungen verkaufen. So entstehen weitere Schulden.

Deckelung auf sechs Prozentpunkte über dem Basiszins

Eine an den Basiszinssatz gekoppelte gesetzliche Höchstgrenze für Dispozinsen wäre aus Sicht der Verbraucherzentrale ein sinnvoller Schritt. „Eine Deckelung auf sechs Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank wäre angemessen und würde Transparenz sicherstellen“, so Herte. Den jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB veröffentlicht die Deutsche Bundesbank halbjährlich.

Darüber hinaus fordert die Verbraucherzentrale mehr Transparenz und einen Ausbau der Schuldenprävention für Verbraucher.

  • Hervorgehobene Information zu den Kosten des Dispositionskredites, sobald dieser genutzt wird. Die Information soll eine Kostenprognose basierend auf der aktuellen Nutzung enthalten. Kreditinstitute sollen so dazu beitragen, dass Dispositionskredite nur zur Überbrückung kurzfristiger Engpässe dienen.
  • Vermittlung und Mitfinanzierung eines Gutscheins für eine unabhängige Budget- oder Schuldnerberatung bei einer über zwölf Monate anhaltenden Überziehung, wenn diese mehr als einen durchschnittlichen monatlichen Geldeingang beträgt. Eine solche Beratung kann die Gefahr eines Zahlungsausfalls abwenden oder frühzeitig Schäden begrenzen, wenn sie schnell verfügbar ist.
  • Aufbau unabhängiger und kostenloser Angebote zur Budgetberatung für Verbraucher, bei denen die Gefahr einer Überschuldung besteht.
  • Kostenfreie Schuldnerberatung gesetzlich nicht nur auf SGB-II- und XII-Empfänger beschränken, sondern allen Bürgern zur Verfügung stellen. So können Schuldnerberatungen besonders betroffene Geringverdiener präventiv unterstützen, bevor Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe notwendig wird. Dies entlastet auch die Staatskasse.
  • Die Löschfristen bei Auskunfteien (bspw. Creditreform, Schufa, etc.) über Daten von Menschen, die nach einer Wohlverhaltensphase von drei Jahren im Rahmen der Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung gesetzlich erhalten, sind gesetzlich zu verkürzen. So können diese Menschen wieder aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. Besonders für Menschen, die durch die Coronakrise in eine Überschuldung geraten sind oder auch im Rahmen eines Jobwechsels einen neue Mietwohnung suchen, ist dies wichtig.
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