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Sicher zum neuen Energieanbieter – Worauf Verbraucher achten sollten

Pressemitteilung vom
Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert, worauf es beim Anbieterwechsel für Gas und Strom ankommt
Person mit Handy in der Hand sitzt vor einem Laptop
Off

Der Wechsel des Energieanbieters geht heute schnell. Doch Preisvergleichsportale, Bonusangebote und aggressive Werbung machen die Entscheidung nicht immer einfach. Carina Vogel, Energieexpertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale zeigt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher sicher und informiert wechseln können.

Vergleichsportale sinnvoll nutzen

Vergleichsportale sind für viele Verbraucher der erste Schritt auf der Suche nach einem günstigeren Strom- oder Gastarif. Sie bieten einen schnellen Überblick über Preise und Tarife – zeigen jedoch nicht immer den gesamten Markt. Gerade kleinere oder regionale Anbieter fehlen häufig in den Ergebnissen. Carina Vogel von der Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, zusätzlich regionale Anbieter zu recherchieren oder die Anbieterübersicht der Bundesnetzagentur zu nutzen. „Einen wirklich guten Überblick bekommt nur, wer mehrere Quellen vergleicht“, so Vogel.

Wichtig ist außerdem, im Vergleichsportal passende Filter zu setzen. Empfehlenswert sind Tarife mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und einer Preisgarantie. Von hohen Neukundenboni sollten sich Verbraucher nicht täuschen lassen: Sie senken den Preis oft nur kurzfristig im ersten Vertragsjahr. Auch Angebote, die ausschließlich direkt über das Vergleichsportal abgeschlossen werden können oder besonders hervorgehoben erscheinen, sollten kritisch geprüft werden.

Für einen aussagekräftigen Tarifvergleich brauchen Verbraucher einige Daten aus ihrem aktuellen Vertrag – etwa Jahresverbrauch, bisherige Kosten, Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist.

Hilfreich kann es sein, interessante Angebote übersichtlich zu notieren, etwa mit Angaben zu Anbieter, Tarifname, Arbeitspreis, Grundpreis und jährlichen Gesamtkosten. Ein Blick auf die Internetseite des Anbieters und ein kurzer Anruf beim Kundenservice geben zusätzlich Aufschluss über Erreichbarkeit und Servicequalität. Außerdem können Verbraucher dort aktuelle Preise und angekündigte Preisänderungen direkt erfragen. Denn die Angaben auf Websites sind nur so aktuell wie die Website selbst aktuell gehalten wird. Änderungen werden nicht immer zeitnah umgesetzt.

Vertrag sorgfältig prüfen und Zählerstand melden

Ist der passende Tarif gefunden, sollten Verbraucher die Vertragsunterlagen genau prüfen. Hierbei ist Vorsicht geboten, denn maßgeblich sind ausschließlich die dort genannten Preise und Bedingungen. Diese können von Angaben auf Vergleichsportalen oder Webseiten abweichen. Der Vertrag kann schriftlich oder digital, etwa per E-Mail, abgeschlossen werden. Häufig übernimmt der neue Anbieter nach Bevollmächtigung die Kündigung des bisherigen Vertrags.

Am Tag des Anbieterwechsels sollten Verbraucher den aktuellen Zählerstand ablesen und sowohl dem bisherigen als auch dem neuen Anbieter sowie dem Netzbetreiber mitteilen. So lassen sich spätere Unstimmigkeiten bei der Abrechnung vermeiden.

Nach Erhalt des neuen Vertrags empfiehlt die Verbraucherzentrale, alle Angaben sorgfältig vor der Unterschrift zu prüfen: Preise, Lieferbeginn, Vertragslaufzeit und Abschläge. Der unterschriebene Vertrag sollte sicher aufbewahrt werden.

Unseriöse Angebote erkennen

Die Energieexpertin warnt vor Haustürgeschäften und unerwünschten Werbeanrufen auf dem Energiemarkt. „Schließen Sie Strom- oder Gasverträge weder an der Haustür noch am Telefon ab und geben Sie keine Zählernummern heraus, weder an der Haustür noch in einem Telefongespräch“, so Vogel. Besonders wichtig: Verbraucher sollten sich nicht zu spontanen Unterschriften an der Haustür drängen lassen. 

Immer wieder kommt es durch unerwünschte Werbeanrufe zu ungewollten Vertragsabschlüssen. Ein einfaches „Ja“ am Telefon genügt nicht, um einen wirksamen Vertrag abzuschließen – erforderlich ist eine Bestätigung in Textform. Doch unseriöse Anbieter nutzen zunehmend neue Methoden, etwa die sogenannte SMS-Masche. Dabei werden Verbraucher aufgefordert, nach dem Telefonat eine unauffällige SMS zu bestätigen, wodurch ein Vertrag abgeschlossen wird.

Durch das beschleunigte Wechselverfahren können solche Verträge heute besonders schnell umgesetzt werden – oft bevor Betroffene überhaupt reagieren können.

Verdacht auf untergeschobene Verträge – unverzüglich handeln

  • Innerhalb von 14 Tagen können Verbraucher einen ungewollt abgeschlossenen Energieliefervertrag widerrufen. Die Kündigungsvollmacht gegenüber dem neuen Anbieter widerrufen sie gesondert, falls dieser den Altvertrag kündigen sollte. Den Widerruf senden Verbraucher am besten per Einschreiben.
  • Verbraucher sollten umgehend den Netzbetreiber sowie den bisherigen Anbieter informieren, wenn ein Wechsel ohne Zustimmung erfolgt ist.
  • Unerlaubte Werbeanrufe sollten der Bundesnetzagentur gemeldet werden: https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/RumitelStart/Form07ColdCall/node.html
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.