Das gilt aktuell
Aktuell gilt das Gebeäudeenergiegesetz (GEG). Bislang schreibt das GEG vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen – grundsätzlich ist dort auch heute noch eine freie Wahl der Heizungsart möglich, allerdings mit der Maßgabe, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis 2040 auf 60 Prozent steigen muss und ab 2044 keine fossilen Brennstoffe mehr eingesetzt werden dürfen.
In der Praxis führen diese Vorgaben in Kombination mit staatlicher Förderung dazu, dass Öl- und Gasheizungen zunehmend durch Wärmepumpen ersetzt wurden. „Die Nutzung von Wärmepumpen ist im bestehenden GEG zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Beim Heizungstausch stellt sie jedoch häufig die einzig realistische und wirtschaftliche Option dar“, erläutert Carina Vogel, Fachbereichsleiterin Energie der VZSH.
Unabhängig von der Bundesregelung gilt in Schleswig-Holstein zudem das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes. Beim Austausch einer Heizung müssen mindestens 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Das schafft zumindest eine gewisse Orientierung.
Weg von 65-Prozent-Pflicht hin zu mehr Freiheit?
Ein zentraler Punkt des Eckpunktepapiers ist die Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Pflicht des bestehenden GEG. Mit diesem Wegfall der Pflicht sollen Verbraucher mehr Entscheidungsfreiheit erhalten und auch neue Gas- und Ölheizungen einbauen können. „Mehr Wahlfreiheit ist aus Verbrauchersicht grundsätzlich positiv“, sagt Ulf Ludwig, Bereichsleiter Energierecht und Energiewirtschaft der VZSH. „Sie darf aber nicht als Rückkehr in eine vermeintlich sorgenfreie Heizungswelt missverstanden werden.“
Denn auch das angekündigte GMG sieht Verpflichtungen vor: Mit der sogenannten „Bio-Treppe“ soll der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe bei neuen Gas- und Ölheizungen stufenweise steigen. Ab dem 01. Januar 2029 sind zunächst 10 Prozent vorgesehen. Bis 2040 soll der Anteil in mehreren Stufen weiter erhöht werden. Wie genau die stufenweise Erhöhung erfolgen soll, lässt das Eckpunktepapier offen.
Wette auf knappe und teure Brennstoffe
„Klar ist: Die Anschaffung einer Gasheizung ist nach heutigen Preisen häufig genau so teuer wie eine geförderte Wärmepumpe“, so Vogel. „Ob die Betriebkosten einer Gasheizung allerdings langfristig mit den laufenden Kosten einer Wärmepumpe mithalten können, ist höchst unwahrscheinlich.“ Aus Sicht der VZSH kommt der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen einer risikoreichen Wette auf die Zukunft gleich.
Vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität bis 2045 werden synthetische und biogene Brennstoffe voraussichtlich vor allem in der Industrie oder für Wärmenetze benötigt. „Es spricht allerdings viel dafür, dass diese Energieträger knapp – und damit teuer – werden“, warnt Ludwig. Hinzu kommen strukturelle Risiken der Gasversorgung: Wenn immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen umsteigen, verteilen sich die Kosten für den Betrieb der Gasnetze auf immer weniger Anschlüsse. Steigende Netzentgelte wären die Folge.
Auch der steigende CO₂-Preis verteuert fossile Energien kontinuierlich. „Wer heute erneut in eine Gas- oder Ölheizung investiert, könnte sich in wenigen Jahren mit deutlich höheren Betriebskosten konfrontiert sehen“, so Vogel.
VZSH fordert Transparenz und Planungssicherheit
Für Verbraucher entsteht damit keine neue Planungssicherheit, sondern zusätzliche Unsicherheit. „Wer die Bio-Treppe mit einer Gasheizung angehen möchte, begibt sich auf den Weg in eine ungewisse Zukunft“, resümieren die Verbraucherschützer. Zwar gibt es auch bei strombetriebenen Wärmepumpen keine Preisgarantie, die strukturellen Risiken liegen jedoch deutlich stärker auf Seiten fossiler Heizsysteme.
„Wer das Comeback von Öl- und Gasheizungen ankündigt, muss auch ehrlich benennen, welche langfristige Perspektive diese Technologien haben“, so Ludwig. Verbraucher müssten klar erkennen können, welche finanziellen und regulatorischen Entwicklungen auf sie zukommen könnten.
Schutz von Mietenden
Das erklärte Ziel der Bundesregierung, Mietende künftig besser vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizsysteme zu schützen, lässt zwar hoffen. Hier kommt es aber entscheidend auf die konkrete gesetzliche Ausgestaltung an.
Unabhängige Beratung nutzen
Angesichts der komplexen Rechtslage und der langfristigen finanziellen Tragweite eines Heizungstauschs rät die VZSH dringend davon ab, übereilte Entscheidungen zu treffen. Vor der Anschaffung einer neuen Heizungsanlage sollten Verbraucher eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.
Die VZSH bietet hierzu kostenfreie Energieberatung an. Die Experten informieren anbieterneutral über technische Optionen, Fördermöglichkeiten, langfristige Kostenentwicklungen und individuelle Lösungen für Wohngebäude. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, fundierte und zukunftssichere Entscheidungen zu treffen.
Mehr dazu unter: www.verbraucherzentrale.sh/energieberatung