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Kostenfreier Energieberatungstag in Itzstedt am 23. Januar 2026

Pressemitteilung vom
Steigende Energiekosten, komplexe gesetzliche Vorgaben und widersprüchliche Informationen verunsichern viele Menschen. Um dem entgegenzuwirken, bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) am Freitag, den 23. Januar zwischen 12:30 und 18:00 Uhr einen Sonderberatungstag in Itzstedt an.
Hände und Unterlagen eines Rechtsberaters am Schreibtisch
Off

Im Einzelgespräch mit Energieberater Ralf Lüth können konkrete Maßnahmen und deren Umsetzung besprochen werden. Für die Beratung empfiehlt die VZSH alle relevanten Unterlagen (Energiekostenabrechnungen, Schornsteinfegerprotokoll, aussagekräftige Fotos von Bauteilen/Heizung etc.) mitzubringen. Die Beratung findet in der Alten Meierei (Segeberger Straße 12) in Itzstedt statt. Wichtig: Ein Termin kann nur nach einer erfolgreichen Buchung unter der Nummer der VZSH 040 - 52 38 455 wahrgenommen werden.

Beratungsthemen im Überblick:

Maßnahmen zur energetischen Sanierung

Heizungsmodernisierung und -austausch

Nutzung von Solaranlagen

Fördermittel und Zuschüsse

Energiesparen als Mieter (Strom und Heizung)

Prüfung von Energie- und Heizkostenabrechnungen

Kostenfreie Beratung auch über die Sonderberatungstage hinaus

Bei Fragen rund um das Thema Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Angebot weiter. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Die kostenfreie Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch an über 20 Standorten in ganz Schleswig-Holstein statt. Erforderliche Beratungen bei Verbrauchern zu Hause kosten maximal 40 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale.sh/energieberatungoder0800 – 809 802 400(bundesweit kostenfrei) und0431 – 590 99 40 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.