Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Fernwärme: Klageregister gegen HanseWerk Natur eröffnet

Pressemitteilung vom
Betroffene können sich ab sofort der Sammelklage gegen HanseWerk anschließen.
Ein Richterhammer im Seitenprofil.
Off

Betroffene können sich ab sofort der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen HanseWerk anschließen. Der vzbv hatte am 17. November 2023 gegen die HanseWerk Natur GmbH beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht geklagt. Das Unternehmen hat aus Sicht des vzbv seine Arbeitspreise für Fernwärme zu Unrecht erhöht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann das mehrere Tausend Euro Mehrkosten im Jahr bedeuten.

Ab sofort können sich Betroffene in das Register des Bundesamts für Justiz eintragen. Vorab können Verbraucher mit dem Klage-Check des vzbv prüfen, ob die Klage zu ihrem individuellen Fall passt. Anschließend erhalten sie dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos und schützt Teilnehmer vor der Verjährung ihrer Ansprüche.

Wer bei der Eintragung in das Klageregister Unterstützung benötigt, findet diese in der Beratung der VZSH. Dort übernehmen Rechtsexperten die rechtssichere Eintragung in das Klageregister zum Preis von 35,00 Euro.

Hintergrund: Preisanstiege um mehrere Hundert Prozent

Viele Kunden des Fernwärmeanbieters HanseWerk Natur müssen derzeit im Vergleich zum Jahr 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Zahlreiche Gespräche mit HanseWerk Natur im vergangenen Jahr blieben ergebnislos. Aus diesem Grund hat sich die VZSH bei ihrem Bundesverband dafür eingesetzt, eine Sammelklage gegen HanseWerk Natur einzureichen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig.

Weitere Informationen finden Interessierte hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.