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Fernwärme: Klageregister gegen HanseWerk Natur eröffnet

Pressemitteilung vom
Betroffene können sich ab sofort der Sammelklage gegen HanseWerk anschließen.
Ein Richterhammer im Seitenprofil.
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Betroffene können sich ab sofort der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen HanseWerk anschließen. Der vzbv hatte am 17. November 2023 gegen die HanseWerk Natur GmbH beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht geklagt. Das Unternehmen hat aus Sicht des vzbv seine Arbeitspreise für Fernwärme zu Unrecht erhöht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann das mehrere Tausend Euro Mehrkosten im Jahr bedeuten.

Ab sofort können sich Betroffene in das Register des Bundesamts für Justiz eintragen. Vorab können Verbraucher mit dem Klage-Check des vzbv prüfen, ob die Klage zu ihrem individuellen Fall passt. Anschließend erhalten sie dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos und schützt Teilnehmer vor der Verjährung ihrer Ansprüche.

Wer bei der Eintragung in das Klageregister Unterstützung benötigt, findet diese in der Beratung der VZSH. Dort übernehmen Rechtsexperten die rechtssichere Eintragung in das Klageregister zum Preis von 35,00 Euro.

Hintergrund: Preisanstiege um mehrere Hundert Prozent

Viele Kunden des Fernwärmeanbieters HanseWerk Natur müssen derzeit im Vergleich zum Jahr 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Zahlreiche Gespräche mit HanseWerk Natur im vergangenen Jahr blieben ergebnislos. Aus diesem Grund hat sich die VZSH bei ihrem Bundesverband dafür eingesetzt, eine Sammelklage gegen HanseWerk Natur einzureichen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig.

Weitere Informationen finden Interessierte hier.

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