„Mit den neuen Regeln bekommen Verbraucher endlich die Sicherheit und Transparenz bei Balkonkraftwerken. Wer jetzt normgerecht baut, kann auf einen stabilen Rechtsrahmen vertrauen und sein Zuhause mit Solarstrom bereichern“, sagt Carina Vogel, Energieexpertin von der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Das beinhaltet die Produktnorm DIN VDE V 0126‑95 für Balkonkraftwerke:
Anschluss auch über normale Steckdose erlaubt
Balkonkraftwerke, auch Stecker-Solargeräte genannt, dürfen jetzt offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker angeschlossen werden, wenn
- der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder
- einen Trennschalter oder
- der Wechselrichter über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt.
Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker bleibt weiterhin zulässig. Damit entfällt die bisherige Unsicherheit, ob der Schuko-Anschluss erlaubt ist. Nicht zulässig ist allerdings der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Aus diesem Grund müssen die Anschlussleitungen von Steckersolargeräten mindestens fünf Meter lang sein. Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker bleibt weiterhin zulässig.
Klare Grenzen für die Einspeiseleistung
Die Norm regelt nun auch eindeutig, wie viel Strom Balkonkraftwerke einspeisen dürfen. Die maximale Einspeiseleistung über den Wechselrichter liegt bei 800 Watt.
Die Leistung der Solarmodule darf bei Schuko-Anschluss bis zu 960 Watt betragen, bei Nutzung eines speziellen Energiesteckvorrichtungssteckers sogar bis zu 2.000 Watt. Pro Haushalt darf allerdings nur ein Balkonkraftwerk betrieben werden.
Sicherheit bei Montage im Fokus
Auch bei der Befestigung der Anlagen setzt die Norm klare Vorgaben. Hersteller müssen angeben, für welche Montageorte ihre Montagesysteme geeignet sind. Diese müssen den zu erwartenden Belastungen am Installationsort standhalten – etwa durch Wind oder Schnee.
Anmeldung bleibt Pflicht – Netzbetreiber entfällt
Stecker-Solargeräte müssen weiterhin im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Einige Anbieter übernehmen die Registrierung inzwischen als zusätzlichen Service. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist jedoch nicht erforderlich.
Zustimmung des Vermieters erforderlich – aber nicht grundlos verweigerbar
Mieter benötigen für die Montage eines Balkonkraftwerks an der Hausfassade oder Balkonbrüstung die Zustimmung des Eigentümers. Da Balkonkraftwerke als privilegierte bauliche Veränderung gelten, darf diese Zustimmung jedoch nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Voraussetzung ist in jedem Fall eine sichere Montage mit ausreichendem Schutz gegen Absturz sowie Wind- und Schneelasten.
Einfacher Einstieg in die private Stromerzeugung
Stecker-Solargeräte gelten als besonders niedrige Einstiegshürde in die private Stromproduktion. Die Module werden per Steckanschluss mit dem Hausnetz verbunden und liefern sofort nutzbaren Solarstrom. „Bisher herrschte bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern Unsicherheit darüber, welche Geräte zulässig sind und wie sie angeschlossen werden dürfen. Die neue Norm beseitigt diese Unklarheiten, erhöht die Sicherheit im Alltag und ermöglicht eine breitere Nutzung kleiner Solaranlagen“, so Energieexpertin Carina Vogel.
Fragen zum Thema Erneuerbare Energien beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Die kostenfreie Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch an über 20 Standorten in ganz Schleswig-Holstein statt. Erforderliche Beratungen bei Verbrauchern zu Hause kosten maximal 40 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale.sh/energieberatung oder 0800 – 809 802 400 (bundesweit kostenfrei) und 0431 – 590 99 40 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
- Welchen Anschluss darf ich bei Balkonkraftwerken nutzen?
Balkonkraftwerke dürfen offiziell über eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker betrieben werden, wenn entsprechende Schutzvorrichtungen vorhanden sind. Alternativ bleibt auch der spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker („Wieland“-Stecker) weiterhin erlaubt.
- Wie viel Watt darf ich einspeisen?
Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist auf 800 Watt begrenzt. Die Solarmodule dürfen bei Schuko-Anschluss bis zu 960 Watt, bei einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker sogar bis zu 2.000 Watt leisten.
- Was muss ich bei der Montage beachten?
Das Montagesystem muss für den vorgesehenen Einsatzort geeignet sein und Wind-, Schnee- und sonstigen Belastungen standhalten. Hersteller müssen angeben, für welche Montageorte ihre Systeme zugelassen sind.
- Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja, das Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich.
- Was muss ich als Mieter oder Miteigentümer in einer Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) beachten?
Für die Montage an Fassade oder Balkonbrüstung ist die Zustimmung des Eigentümers oder der WEG nötig. Diese darf jedoch nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden, da Balkonkraftwerke als privilegierte bauliche Veränderung gelten.
