Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Energieberatung auf der NordBau und in ganz Schleswig-Holstein

Pressemitteilung vom
Besucherinnen und Besucher der NordBau können ihre Fragen zu Energiethemen direkt am VZSH-Stand mit den Energieberatern klären.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein an einem Messestand.
Off

Heizungstausch, Photovoltaik, Wärmedämmung - vom 4. bis 8. September ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) mit zahlreichen Vorträgen auf Nordeuropas größter Baumesse, der NordBau, in Neumünster. Besucherinnen und Besucher der Messe können außerdem ihre Fragen zu Energiethemen direkt am VZSH-Stand mit den Energieberatern klären.

Seit über 20 Jahren ist die Energieberatung der VZSH teil der NordBau. Auch in diesem Jahr wird die VZSH aktuelle Energiethemen in Vorträgen und in Beratungsgesprächen am Stand klären. Zu finden sind die Energieberater der VZSH in Halle 7 am Stand 7121. „Wir zeigen verschiedene Möglichkeiten, Energie zu sparen, Ressourcen zu schützen und den Geldbeutel zu schonen. Zudem erfahren Besucher der Messe alles Wissenswerte zu den Themen Stromverbrauch, Heiztechnik, Dämmung und regenerative Energien“, so Carina Vogel, Referentin für Energiewende und Nachhaltigkeit der VZSH.

Auch außerhalb der NordBau können Verbraucher von der kostenlosen Energieberatung der VZSH profitieren:

Egal ob zu Fördermöglichkeiten, Hitzeschutz oder Stromsparen - die Energieberatung der Verbraucherzentrale steht Ratsuchenden mit umfassenden Beratungsangeboten zur Seite: Interessierte können sich zum Nulltarif telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch in über 20 Standorten in ganz Schleswig-Holstein informieren. Erforderliche Beratungen bei Verbrauchern zu Hause kosten maximal 30 Euro. Die Beratung ist anbieterunabhängig und individuell. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale.sh/energieberatung oder 0800 – 809 802 400 (bundesweit kostenfrei) und 0431 – 590 99 40. Die Energieberatung der VZSH wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Über die Energieberatung der Verbraucherzentralen

Die Energieberatung der Verbraucherzentralen bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit über 1.000 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im letzten Jahr wurden knapp 270.000 Privathaushalte zu allen Energiethemen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die dem Jahresenergieverbrauch aller Privathaushalte von Frankfurt am Main entspricht. 

 

Eine Übersicht der Veranstaltung finden Interessierte auf der hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.