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Zu gut, um wahr zu sein? Verbraucherzentrale warnt vor falschen Versprechungen bei Wärmedämmung

Pressemitteilung vom
Energieberatung der Verbraucherzentrale klärt über irreführende Aussagen auf
Dämmmaterial Glaswolle im Seitenanschnitt
Off

Rund um die energetische Sanierung von Gebäuden kursieren weiterhin zahlreiche Mythen und irreführende Werbeversprechen. Sie verunsichern Verbraucherinnen und Verbraucher und können dazu führen, dass teure Maßnahmen wenig oder gar keinen Nutzen bringen. Carina Vogel, Energieexpertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale, erklärt, welche Aussagen zur Wärmedämmung häufig falsch oder überzogen sind – und worauf Hauseigentümer bei Sanierungen achten sollten.

Werbe-Mythos 1: „Dämmung spart 50 Prozent Energie“

Pauschale Einsparversprechen sind unseriös. Wie viel Energie sich durch eine Wärmedämmung tatsächlich sparen lässt, hängt von vielen Faktoren ab – etwa vom Zustand des Gebäudes, der Bauweise, dem Heizsystem und dem individuellen Nutzungsverhalten. 

Seriöse Aussagen zu möglichen Einsparungen erfordern deshalb immer eine Betrachtung des konkreten Gebäudes. Die jeweilige Einsparung kann vorab rechnerisch ermittelt werden. Allgemeine Prozentangaben ohne nachvollziehbare Berechnungen oder Messungen sind fachlich nicht belastbar und können Verbraucher in die Irre führen.

Werbe-Mythos 2: „Beschichtung oder Anstrich ersetzen Wärmedämmung“

Eine wirksame Wärmedämmung benötigt Baustoffe mit nachgewiesen niedriger Wärmeleitfähigkeit und definierter Dämmstärke. Dafür kommen je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Materialien zum Einsatz, etwa mineralische oder organische Dämmstoffe.

Dünne Beschichtungen, Fassadenanstriche oder Folien können diese Funktion nicht ersetzen. Sie erzielen weder vergleichbare Energieeinsparungen noch ersetzen sie eine fachgerecht ausgeführte Wärmedämmung.

Werbeaussagen, die solche Produkte als vollwertigen Ersatz für eine Dämmung darstellen, sind daher fachlich falsch und nicht seriös nachgewiesen.

Werbe-Mythos 3: „Dafür gibt es Fördermittel“

Für die Förderung energetischer Sanierungen gelten klare technische Vorgaben. Damit eine nachträgliche Wärmedämmung gefördert wird, müssen bestimmte Grenzwerte beim Wärmeverlust eingehalten werden. Mit einfachen Anstrichen oder dünnen Beschichtungen ist das in der Regel nicht möglich – auch dann nicht, wenn Hersteller mit einer angeblichen Förderfähigkeit werben.

Gefördert werden nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen unter anderem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie durch Programme von Ländern und Kommunen. Voraussetzung sind jedoch immer nachweisbare technische Mindeststandards.

Nicht jedes als innovativ beworbene Produkt erfüllt diese Anforderungen. Pauschale Aussagen zur Förderfähigkeit können deshalb irreführend sein – insbesondere dann, wenn keine anerkannte Dämmwirkung nachgewiesen wird.

Empfehlung: Anbieterunabhängige Beratung nutzen

„Wer energetisch sanieren möchte, sollte Maßnahmen immer auf das jeweilige Gebäude abstimmen und sich nicht allein auf Werbeversprechen verlassen. Eine unabhängige Beratung hilft dabei, irreführende Aussagen zu erkennen und teure Fehlentscheidungen zu vermeiden“, so Vogel.

Einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten, Gebäude energetisch zu optimieren, finden Interessierte im Dämmatlas der Verbraucherzentrale.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.