Kostenfallen im Internet: Wenn die Punkteabfrage teuer wird
Einträge im Fahreignungsregister entstehen durch Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- oder Abstandsverstöße. Ab einem bestimmten Punktestand drohen Geldbußen oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Regelmäßige Auskünfte helfen dabei, den eigenen Punktestand im Blick zu behalten.
Wer in Suchmaschinen nach Begriffen wie „Punkteabfrage Flensburg“ sucht, stößt häufig auf Angebote privater Dienstleister. Das ist kein Zufall: Domainnamen und Webseiteninhalte sind gezielt auf typische Suchanfragen rund um die Punkteabfrage zugeschnitten. Ziel ist es, bei entsprechenden Suchanfragen möglichst weit oben in den Suchergebnissen zu erscheinen und Nutzer auf die eigenen Angebote zu lenken. „Zusätzlich handelt es sich bei vielen dieser Treffer um gesponserte Suchergebnisse. Die Seitenbetreiber haben dafür bezahlt, dass ihre Angebote in den Suchergebnissen besonders prominent platziert werden“, so Stephan Göhrmann, Pressesprecher der VZSH.
Unterschiedliche Geschäftsmodelle
Einige Anbieter übernehmen gegen Entgelt die Beantragung der Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Sie erbringen damit eine Dienstleistung, die Verbraucher grundsätzlich auch selbst kostenlos über die offiziellen Kanäle des KBA nutzen können. Problematisch wird es jedoch, wenn Anbieter die anfallenden Kosten nicht ausreichend deutlich kennzeichnen.
Der VZSH liegen zudem Berichte von Verbrauchern vor, die nach eigenen Angaben lediglich ihre Daten in ein Online-Formular eingegeben und den Vorgang anschließend abgebrochen haben, nachdem sie erst im weiteren Verlauf auf mögliche Kosten aufmerksam wurden. Dennoch erhielten sie später Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen. Ob tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.
Besonders kritisch bewertet die VZSH Webseiten, die bei Verbrauchern den Eindruck erwecken können, es handele sich um ein offizielles Behördenangebot. Dazu gehören etwa behördenähnliche Bezeichnungen, die Verwendung staatlich anmutender Gestaltungselemente oder Farbgebungen in Schwarz-Rot-Gold.
„Verbraucher sollten daher genau prüfen, auf welcher Webseite sie sich befinden und ob es sich tatsächlich um das Angebot einer Behörde handelt“, so Göhrmann. Denn Kosten und der damit verbundene Ärger lassen sich jedoch leicht vermeiden: Die offizielle Punkteabfrage beim KBA ist grundsätzlich kostenlos.
So funktioniert die Punkteabfrage sicher und kostenfrei
Alle Informationen zur Auskunft aus dem Fahreignungsregister finden sich auf der Internetseite des KBA:
Online: Mit NFC-fähigem Smartphone, Online-Ausweis und AusweisApp lässt sich die Registerauskunft direkt auf der KBA-Website abrufen.
Per Post: Über ein Formular auf der KBA-Seite kann die Auskunft schriftlich beantragt werden – mit Unterschrift und Ausweiskopie.
Vor Ort: Wer möchte, kann das KBA in Flensburg direkt aufsuchen und den Auszug persönlich abholen.
Alle oben genannten Varianten sind gebührenfrei.
Mit diesen drei Tipps erkennen Verbraucher kostenpflichtige Anbieter
Wer keine ungewollten Rechnungen von Drittanbietern erhalten möchte, dem empfiehlt die VZSH:
- Gesponserte Anzeigen meiden: Diese erscheinen meist ganz oben in den Ergebnissen der Suchmaschinen und sind mit „Gesponsert“ markiert.
- Impressum prüfen: Fehlt es oder wirkt unklar, sollte man die Finger von der Seite lassen.
- Kostenhinweise beachten: Die Auskunft beim KBA ist kostenlos. Werden im Verlauf der Beantragung Kosten angezeigt, sollten Verbraucher genau prüfen, ob sie sich auf einer privaten Dienstleisterseite befinden und den Vorgang gegebenenfalls abbrechen.
VZSH fordert: Klare Kennzeichnung und mehr Verbraucherschutz
Die VZSH appelliert an Suchmaschinenbetreiber, irreführende Anzeigen stärker zu kennzeichnen und Anbieter bei wiederholten Beschwerden von der Anzeigenschaltung auszuschließen. Wer bereits auf ein kostenpflichtiges Angebot hereingefallen ist, sollte alle Schritte dokumentieren, unberechtigte Zahlungen verweigern und sich an die Verbraucherzentrale wenden.