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Infos über Bonitäts-Score anfordern: interaktive Briefvorlage

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Wenn Sie zum Beispiel in einem Online-Shop die anfangs aufgeführte Zahlung auf Rechnung plötzlich nicht mehr anklicken können oder Ihnen für einen Kredit schlechtere Konditionen angeboten werden als sie der Anbieter in einer Werbung genannt hat, sollten Sie nach dem Grund fragen!

Begründet das Unternehmen mit einer "automatisierten Entscheidungsfindung" oder einem "Bonitäts-Score" bei einer Auskunftei, sollten Sie dort nach den Gründen für die Entstehung des Scores fragen. Für beide Anliegen können Sie sich hier die passenden Musterbriefe erstellen.

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Wichtige Hinweise für Verbraucher

Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten
Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir dringend, eine Beratung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel in einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.

Bezahlen Sie Beträge, die zu Recht gefordert werden
Generell gilt: Zahlen Sie Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, unbedingt. Es ergibt keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit zu riskieren, den Sie nur verlieren können.

Reagieren Sie auf gerichtliche Schreiben
Seien Sie immer auf der Hut, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden. Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren! Ansonsten droht Ihnen eine Verurteilung - allein, weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und wenden Sie sich im Bedarfsfall an eine Verbraucherberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt.

Datenschutz

Bitte beachten Sie bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Anwendung soll Verbrauchern einen Musterbrief für ihren Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen, dass für die diesem zugrundeliegende erste Einschätzung die Gewähr übernommen werden kann, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

Verlangen Sie Auskunft über die Entscheidungsfindung oder Zusammensetzung Ihres Bonitäts-Scores

Musterbrief GeneratorHier können Sie ein passendes Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Eine Person hebt die Schultern mit Fragezeichen neben dem Kopf und einer Rechnung in der Hand, auf der "Rechnung CVneed" steht.

Cvneed: Achtung Abofalle!

Haben Sie von Cvneed eine Rechnung für Lebenslauf-Vorlagen im Abo erhalten, das Sie Ihres Wissens nie abgeschlossen haben? Damit sind Sie nicht allein. Wir informieren über die Masche des Unternehmens und geben Tipps, wie Sie sich wehren können.
Auf einer Computertastatur liegt eine Brille, in der sich das Facebook-Logo spiegelt.

Facebook-Datenleck: Schließen Sie sich jetzt der Sammelklage des vzbv an

Im Dezember 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. Wenn Sie vom Facebook-Datenleck von 2021 betroffen sind, können Sie sich ab sofort für die Klage anmelden.