Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Querulanten statt Kunden: Wie ein Webshop mit Kritik umgeht

Stand:
Erst Freude über das Schnäppchen-Smartphone – dann Enttäuschung beim Auspacken des verschrammten Geräts. Das passierte Kunden eines Online-Shops. Den Marktwächter-Experten liegen dazu Verbraucherbeschwerden aus zehn Bundesländern vor.
Off

Erst Freude über das Schnäppchen-Smartphone – dann Enttäuschung beim Auspacken des verschrammten Geräts. Das passierte Kunden eines Online-Shops. Den Marktwächter-Experten liegen dazu Verbraucherbeschwerden aus zehn Bundesländern vor. „Der Shop weist erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hin, dass es sich um gebrauchte Ware handelt. Beim Produkt gibt es keinen Hinweis. Das ist nicht transparent genug“, erklärt Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Beschwerten sich Verbraucher auf Bewertungsportalen, folgte der erneute Schock. Der Shop forderte die Rücknahme der Bewertungen und drohte ansonsten mit Verleumdungsklagen. In einem Fall kontaktierte er sogar den Arbeitgeber. Auch im Falle eines Arztes hatte die Beschwerde ein Nachspiel: die Betreiber des Online-Shops verfassten negative Kommentare zu dessen Praxis. Das Marktwächter-Team fragte beim Anbieter nach. Auf die Vorwürfe ging dieser in seiner Antwort nicht ein: Der Shop mache „einen sehr guten Job“ und unzufriedene Kunden seien „Querulanten, die nicht lesen können“.

Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.