Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Nanotechnologien im Lebensmittelbereich

Nanotechnologien finden auch für den Alltag immer mehr Anwendung. Wir erläutern, was sie ermöglichen und diskutieren, ob man sie wirklich benötigt.

Nanotechnologien sollen Technik und Medizin revolutionieren, begegnen uns aber bereits täglich in Haushalt und Freizeit. Mit Hilfe von Nanopartikeln können sowohl Körperpflegeprodukte als auch Putzmittel oder Sanitärobjekte neue Eigenschaften erhalten. Aber auch vor Lebensmitteln und deren Verpackungen machen die neuen Technologien keinen Halt – denn auch in diesem Bereich gibt es neue Eigenschaften und Anwendungen.

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Was sind eigentlich Nanotechnologien, was ermöglichen sie, welche Anwendungsbeispiele gibt es schon und wo sollte der vorsorgende Verbraucherschutz ansetzen? Diese und weitere Aspekte werden anhand von Beispielen aus dem Alltag erläutert und abschließend die Notwendigkeit und Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Diskussion gestellt.

Preis: 260,00 Euro für den Vortrag mit einer Ökotrophologin. Weitere Informationen auf Anfrage

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.