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Modul 3: Schau genau hin - Was die Verpackung uns verrät

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In diesem Modul dreht sich alles darum, woran wir erkennen, ob Lebensmittel klimafreundlich produziert wurden.
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In diesem Modul dreht sich alles darum, woran wir erkennen, ob Lebensmittel klimafreundlich produziert wurden. Dabei können viele Faktoren eine Rolle spielen: z.B. die biologische Erzeugung, wo ein Lebensmittel herkommt oder wann es angebaut wurde.

Dabei betrachten wir auch, auf welche Aussagen und Kennzeichnungen wir uns wirklich verlassen können - und welche vielleicht eher zu Werbezwecken dienen.

Zur Bearbeitung des Moduls im Heft sollte das zugehörige Video jeweils einmal vorher angeschaut werden. Natürlich kann es auch während oder auch nach der Bearbeitung im Heft noch beliebig oft geschaut werden.

Video: Workshop "Dein Essen. Unser Klima." - Schau genau hin (Modul 3): Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.