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KonsumChecker - Die Audioanleitung zum Brettspiel

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Auf dieser Seite finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Audioanleitung für das Brettspiel "KonsumChecker".
Audiowellen auf einem Bildschirm
Off

Kapitel 1 - Worum geht es bei KonsumChecker?

Kapitel 2 - Was ist das Ziel des Spiels? 

Kapitel 3 - Was für Material ist im Karton enthalten?

Kapitel 4 - Wie wird das Spiel aufgebaut?

Kapitel 5 - Was bedeuten die...

...Tauschkarten?

...Aufgabenkarten?

...Quizkarten?

...Ereigniskarten?

Kapitel 6 - Was passiert auf den Feldern?

Die Tauschpfeile

Das Ausrufezeichen

Das Fragezeichen

Der Roller und das Fahrrad

Die Zielorte

Kapitel 7 - Wie läuft ein Spielzug ab und wie wird getauscht?

Kapitel 8 - Wann ist das Spiel zu Ende?

Kapitel 9 - Was ist die Konsumpyramide?

Kapitel 10 - Zusammenfassung: Wie läuft ein Spiel ab? 

Gefördert durch: Logo Deutsche Stiftung Verbraucherschutz

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.