Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) haben die gesetzlichen Kassen zahlreiche Möglichkeiten erhalten, ihren Versicherten deutlich voneinander abweichende differenzierte Angebote zu unterbreiten.

Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) haben die gesetzlichen Kassen zahlreiche Möglichkeiten erhalten, ihren Versicherten deutlich voneinander abweichende differenzierte Angebote zu unterbreiten.

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Sie können Wahltarife anbieten, bei deren Gestaltung sie einen weiten Spielraum haben. Einige dieser Tarife müssen die Kassen in ihrem Repertoire haben. Dazu gehören Hausarztmodelle, strukturierte Behandlungsprogramme sowie einen Krankengeld-Wahltarif. Darüber hinaus gibt es zahlreiche freiwillige Wahltarife wie etwa Beitragsrückvergütungs- oder Selbstbehaltsmodelle.

Um Licht in den Dschungel der Tarife zu bringen, erläutert die Verbraucherzentrale Hintergründe, Möglichkeiten und Risiken.

Preis: 260,00 für den Vortrag mit einem/r Finanzdienstleistungsexperten/-in. Weitere Informationen auf Anfrage.

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Vermehrte Anfragen nach Posterhalt von 1N Telecom

Zurzeit melden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), die Schadensersatzforderungen des Unternehmens erhalten haben.