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Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) haben die gesetzlichen Kassen zahlreiche Möglichkeiten erhalten, ihren Versicherten deutlich voneinander abweichende differenzierte Angebote zu unterbreiten.

Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) haben die gesetzlichen Kassen zahlreiche Möglichkeiten erhalten, ihren Versicherten deutlich voneinander abweichende differenzierte Angebote zu unterbreiten.

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Sie können Wahltarife anbieten, bei deren Gestaltung sie einen weiten Spielraum haben. Einige dieser Tarife müssen die Kassen in ihrem Repertoire haben. Dazu gehören Hausarztmodelle, strukturierte Behandlungsprogramme sowie einen Krankengeld-Wahltarif. Darüber hinaus gibt es zahlreiche freiwillige Wahltarife wie etwa Beitragsrückvergütungs- oder Selbstbehaltsmodelle.

Um Licht in den Dschungel der Tarife zu bringen, erläutert die Verbraucherzentrale Hintergründe, Möglichkeiten und Risiken.

Preis: 260,00 für den Vortrag mit einem/r Finanzdienstleistungsexperten/-in. Weitere Informationen auf Anfrage.

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

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Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

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