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Unsere Solidarität gilt den Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern dieser Welt. Betroffene und Helfer finden hier Informationen.

Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) haben die gesetzlichen Kassen zahlreiche Möglichkeiten erhalten, ihren Versicherten deutlich voneinander abweichende differenzierte Angebote zu unterbreiten.

Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) haben die gesetzlichen Kassen zahlreiche Möglichkeiten erhalten, ihren Versicherten deutlich voneinander abweichende differenzierte Angebote zu unterbreiten.

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Sie können Wahltarife anbieten, bei deren Gestaltung sie einen weiten Spielraum haben. Einige dieser Tarife müssen die Kassen in ihrem Repertoire haben. Dazu gehören Hausarztmodelle, strukturierte Behandlungsprogramme sowie einen Krankengeld-Wahltarif. Darüber hinaus gibt es zahlreiche freiwillige Wahltarife wie etwa Beitragsrückvergütungs- oder Selbstbehaltsmodelle.

Um Licht in den Dschungel der Tarife zu bringen, erläutert die Verbraucherzentrale Hintergründe, Möglichkeiten und Risiken.

Preis: 260,00 für den Vortrag mit einem/r Finanzdienstleistungsexperten/-in. Weitere Informationen auf Anfrage.