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Vorsorge treffen

In diesem Vortrag wird erläutert, wie eine eigenverantwortliche Vorsorge mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung funktioniert.

In diesem Vortrag wird erläutert, wie eine eigenverantwortliche Vorsorge mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung funktioniert.

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Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der er seine Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann. Ursachen dafür gibt es viele. Zum Beispiel Krankheit, Unfall oder einfach das zunehmende Alter. Damit dann eigene Wünsche, Bedürfnisse und Lebensanschauungen berücksichtigt werden, kann man rechtzeitig und selbstbestimmt vorsorgen.

Preis: 260,00 Euro für einen Vortrag eines Rechtsanwalts der Verbraucherzentrale. 
Eine begrenzte Anzahl dieser Vorträge bieten wir kostenlos an. Information auf Anfrage per E-Mail.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Patientenverfügung
„Hoffentlich trifft es mich nie“ – und dann passiert es doch. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt…
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Vermehrte Anfragen nach Posterhalt von 1N Telecom

Zurzeit melden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), die Schadensersatzforderungen des Unternehmens erhalten haben.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.