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Vertrag im Blick - Ihre Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgese

Der Vortrag hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen. Er geht anhand vieler Beispiele aus der Beratungspraxis auf vielerlei individueller Fragen ein.

Der Vortrag hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen. Er geht anhand vieler Beispiele aus der Beratungspraxis auf vielerlei individueller Fragen ein.

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Viele ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen leben in Alten- oder Pflegeheimen, Pflegewohngemeinschaften oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Seit 2009 stärkt das WBVG die Rechte dieser Verbraucher und berücksichtigt deren veränderte Lebensrealitäten. Es regelt die Anforderungen an Verträge, in denen es um Wohnraumüberlassung, verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, geht. Mögliche Fragen könnten sein:

  • Bei welchen Wohnmöglichkeiten wird das WBVG angewandt?
  • Worüber und auf welche Weise muss der Unternehmer vor Vertragsschluss informieren?
  • Kann ein Unternehmer Haftungsübernahme-Erklärungen verlangen?
  • Wie setzen sich die Entgelte für die Einrichtungen zusammen?
  • Unter welchen Bedingungen kann ein Unternehmer mehr Geld verlangen?
  • Was kann ein Kunde (oder sein Betreuer) tun, wenn Leistungen nicht oder schlecht erfüllt werden?
  • Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es?
     

Der Vortrag hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen. Er geht anhand vieler Beispiele aus der Beratungspraxis auf vielerlei individueller Fragen ein. Für Menschen mit geistiger Behinderung oder kognitiver Beeinträchtigung ist der Vortrag auch in leicht verständlicher Sprache erhältlich.

Preis: 260,00 Euro für den Vortrag mit einem/r Rechtanwalt/-anwältin. Mehr Informationen auf Anfrage

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.