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Unsere Solidarität gilt den Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern dieser Welt. Betroffene und Helfer finden hier Informationen.

Vertrag im Blick - Ihre Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgese

Der Vortrag hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen. Er geht anhand vieler Beispiele aus der Beratungspraxis auf vielerlei individueller Fragen ein.

Der Vortrag hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen. Er geht anhand vieler Beispiele aus der Beratungspraxis auf vielerlei individueller Fragen ein.

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Viele ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen leben in Alten- oder Pflegeheimen, Pflegewohngemeinschaften oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Seit 2009 stärkt das WBVG die Rechte dieser Verbraucher und berücksichtigt deren veränderte Lebensrealitäten. Es regelt die Anforderungen an Verträge, in denen es um Wohnraumüberlassung, verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, geht. Mögliche Fragen könnten sein:

  • Bei welchen Wohnmöglichkeiten wird das WBVG angewandt?
  • Worüber und auf welche Weise muss der Unternehmer vor Vertragsschluss informieren?
  • Kann ein Unternehmer Haftungsübernahme-Erklärungen verlangen?
  • Wie setzen sich die Entgelte für die Einrichtungen zusammen?
  • Unter welchen Bedingungen kann ein Unternehmer mehr Geld verlangen?
  • Was kann ein Kunde (oder sein Betreuer) tun, wenn Leistungen nicht oder schlecht erfüllt werden?
  • Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es?
     

Der Vortrag hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen. Er geht anhand vieler Beispiele aus der Beratungspraxis auf vielerlei individueller Fragen ein. Für Menschen mit geistiger Behinderung oder kognitiver Beeinträchtigung ist der Vortrag auch in leicht verständlicher Sprache erhältlich.

Preis: 260,00 Euro für den Vortrag mit einem/r Rechtanwalt/-anwältin. Mehr Informationen auf Anfrage

Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.