Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – alle kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftiges medizinisches Personal als auch an Bevollmächtigte und Betreuende. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Der kostenfreie Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.
Referentin: Kirsten Petersen-Pieper
Anmeldung erforderlich: Verbraucherzentrale Heide, Tel. 0481/61 774, E-Mail: heide@vzsh.de