Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Die Patientenverfügung

Sicherheit für medizinische Notlagen oder Pflegebedürftigkeit

18.00
- 19.30 Uhr
Heide
Veranstaltungsort:
Verbraucherzentrale Heide,
Büropark Westküste
Rungholtstraße 9,25746 Heide

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – alle kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftiges behandelndes medizinisches Personal als auch an Bevollmächtigte und Betreuende. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern. 
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen. 

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Der Vortrag findet statt in Kooperation mit der VHS Heide.

Referentin: RA Kitty Petersen-Pieper

Anmeldung: Bitte melden Sie sich bei der VHS an unter E-Mail vhs@stadt-heide.de, Tel. 0481 / 6983 9368