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Sparen für jedes Budget – Wo stecken Geldfresser?

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Fokuswoche Geld Sparen bei knappem Budget
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Thema des Online-Vortrags - worum geht es?

Wie viel Geld bekomme ich im Monat? Wie viel gebe ich aus? Wofür zahle ich was und wo kann ich sparen? Mit einem Haushaltsbuch beispielsweise kann man sich einen Überblick über die eigenen Finanzen verschaffen. 

Das Online-Seminar hält nützliche Tipps bereit, wie sich ein Haushaltsbuch sinnvoll in den Alltag integrieren lässt, wo sich Kostenfresser verstecken und wie sich Sparpotenziale nutzen lassen. Was ist wichtig, um Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln und was ist das beste Vorgehen?

Termine und kostenlose Anmeldung

Hinweis: Sie können sich unabhängig von Ihrem Wohnort für die Vorträge anmelden.

  • Sobald die Termine für die nächste Fokuswoche Geld feststehen, finden Sie diese hier.
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Fokuswoche Geld 2025: kostenlose Online-Vorträge rund um Ihre Finanzen

Über Geld spricht man nicht? Von wegen! Reden wir über Private Altersvorsorge, Geldanlage, Versicherungen und Co. – in unserer Fokuswoche Geld. Es lohnt sich!

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Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.