Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Online-Vortrag: Nachhaltige Geldanlage - gut zu wissen

Stand:
Was sind eigentlich nachhaltige Geldanlagen und wie passen sie zu den eigenen Renditevorstellungen und finanziellen Bedürfnissen? Wir schaffen Überblick über die Kriterien.
Off

Das Interesse an nachhaltiger Geldanlage wächst. Viele Menschen möchten ihr Geld so anlegen, dass es einen Beitrag zum Klimaschutz, Umweltschutz oder zur Förderung sozialer Projekte leistet. Aber welche Kriterien gelten überhaupt für nachhaltige Anlagen? Wie sicher sind sie?

Die Expertinnen der Verbraucherzentale Hessen führen Sie im Vortrag praktisch an das Thema nachhaltige Geldanlage heran. Sie zeigen, was man beachten sollte, ohne die grundlegenden Aspekte einer Geldanlage wie Sicherheit, Flexibilität und Rendite aus dem Blick zu verlieren.

Zielgruppe: Verbraucherinnen und Verbraucher jeden Alters

Format: Online-Vortrag

Dauer: etwa 90 Minuten. Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Kostenbeitrag: Für unsere Bildungsangebote nehmen wir in der Regel ein Entgelt. Bitte sprechen Sie uns an. 

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Vermehrte Anfragen nach Posterhalt von 1N Telecom

Zurzeit melden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), die Schadensersatzforderungen des Unternehmens erhalten haben.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.