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Verbrauchervideos mit mehrsprachigen Untertiteln zum Herunterladen

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Hadnet Tesfai und Firas Alshater gehen Themen nach, damit Geflüchtete im Verbraucheralltag in Deutschland besser zurechtkommen und vor Fallen geschützt werden.
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Worauf muss ich bei einem Bankkonto achten? Welche versteckten Kosten gibt es bei einem Handyvertrag? Was mache ich, wenn ich eine Mahnung bekomme? Was ist wichtig, wenn ich in eine neue Wohnung einziehe?

Diesen und anderen Fragen gehen Hadnet Tesfai und Firas Alshater in ihren Videos im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach, damit Geflüchtete im Verbraucheralltag in Deutschland besser zurechtkommen und vor Fallen geschützt werden.

Hier finden Sie die Verbrauchervideos für Geflüchtete mit den entsprechenden Untertiteln zum Herunterladen (die Videos selbst können Sie hier ansehen).

Die Videos können unter den Vorgaben der Creative Commons Lizenz: Namensnennung – keine Bearbeitung (CC-BY-ND) verwendet werden. Die Details der Lizenz finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/legalcode.de

Schriftzug Welcome to Germany vor einer Karte von Europa, in der Deutschland hervorgehoben ist

Informationen für Geflüchtete und Flüchtlingshelfer

Zur Übersichtsseite mit unserem Angebot an Menschen und Institutionen, die Asylsuchende in Deutschland unterstützen.

Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.