Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Sind Kohlenhydratblocker gesundheitsschädlich?

Stand:
Speziell, wenn diese Kidneybohnen-Extrakt und Bockshornklee enthalten?
Off

Frage

Sind Kohlenhydratblocker gesundheitsschädlich, wenn zum Beispiel Kidneybohnen-Extrakt und Bockshornklee (Fenugreek) enthalten sind?

Antwort

Bei Kohlenhydratblockern soll der Abbau komplexer Kohlenhydrate (Stärke aus Nudeln, Brot etc.) bzw. die Aufnahme von Einfachzuckern im Darm reduziert und die unverdauten Kohlenhydrate ausgeschieden werden. Meist behindern sie ein Verdauungsenzym, das für die Spaltung von Kohlenhydraten erforderlich ist.

Allerdings spaltet dieses auch nur etwa 60 Prozent der Stärke, nämlich eine der beiden Stärke-Komponenten. Gegen zu viel Zucker hilft das nicht. Zu bedenken ist jedoch, dass dann auch andere Nährstoffe vom Körper nicht richtig aufgenommen werden können, wodurch die Versorgung mit Mikronährstoffen wie Vitaminen negativ beeinflusst werden kann. Auch die Aufnahme mancher Medikamente kann behindert werden.

Die unverdaute Stärke wird später von Darmbakterien abgebaut, wobei es zu Blähungen, Bauchschmerzen und Durchfall kommen kann.

Personen mit Erdnuss- und Kichererbsenallergie sollten aufgrund einer möglichen Kreuzreaktivität besser auf Bockshornklee verzichten.

Die sogenannten Kohlenhydratblocker gehören zu den Medizinprodukten und suggerieren einfache Hilfe bei Übergewicht. Der Verzicht auf helles Brot, gezuckerte Müslis oder Mehlspeisen und Limonaden ist für viele Menschen nicht leicht. Ein Zuviel dieser Kohlenhydrate, die schnell verstoffwechselt werden, ist einer von vielen Ernährungsfaktoren für Übergewicht. Nach bisheriger Datenlage gibt es allerdings keine eindeutigen Belege für die Wirksamkeit von Kohlenhydratblockern für eine nachhaltige Gewichtsreduktion.

Ratgeber-Tipps

Gewicht im Griff
10-Punkte-Programm für gesundes Abnehmen
Das A und O bei der Kampfansage gegen lästige Kilos ist die richtige…
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.