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L-Prolin für ein straffes Bindegewebe?

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Ich habe mir im Internet "L-Prolin" zur Stärkung des Bindegewebes bestellt. Was haltet ihr davon?
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Frage

Ich habe mir im Internet "L-Prolin" bestellt. Dies ist zur Stärkung des Bindegewebes sowie ein wichtiger Baustein für Kollagen.
Was haltet ihr davon? Bringt es überhaupt etwas? Ist es schädlich? Ich nehme morgens und abends eine Kapsel, sprich 1.000 Milligramm pro Tag.

Antwort

L-Prolin ist eine nicht-essentielle Aminosäure. Sie wird vom Körper selbst gebildet, aber auch über die Nahrung zugeführt. Eine echte Unterversorgung bei gesunden Menschen ist nicht bekannt. Wer sich abwechslungsreich ernährt, nimmt ausreichend Eiweiß und damit alle wichtigen Aminosäuren auf.

L-Prolin wird im menschlichen Körper zum Beispiel für die Bildung von Kollagen - ein Baustein von unter anderem Bindegewebe und Knochen - benötigt. Die Werbeaussagen, dass eine zusätzliche Gabe von L-Prolin über Nahrungsergänzungsmittel für ein straffes Bindegewebe und einen knackigen Po sorgen oder der Faltenbildung vorbeugen, sind wissenschaftlich nicht bewiesen.

Wir sind der Meinung, dass solche Produkte im Normalfall überflüssig sind und besser "natürliche Lebensmittel" verzehrt werden sollten. Prolin ist beispielsweise reichlich in Milchprodukten, Fleisch und Hülsenfrüchten enthalten.


Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

Aminosäuren für Freizeitsportler – besser als ein kleines Steak?

Kollagendrinks für die Schönheit – Beauty aus der Büchse?

 

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.