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Krank geworden, weil ich keine Vitamintabletten genommen habe?

Stand:
Hätte ich mit Nahrungsergänzungsmitteln meine Herzprobleme und den Brustkrebs verhindern können?
Off

Frage:

Ich habe schon länger Herzprobleme und jetzt ist auch noch eine Brustkrebserkrankung hinzugekommen. Meine Kinder, die nebenbei selber Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, meinen, ich hätte selbst schuld an meinen Erkrankungen, weil ich mich immer geweigert habe, Nahrungsergänzungsmittel einzunehmen. Stimmt das? Hätte ich damit vorbeugen können?

Antwort:

Es tut uns sehr leid, dass Sie so von Krankheiten gebeutelt sind. Eine Sorge können wir Ihnen jedoch nehmen: Sie sind ganz gewiss nicht selber schuld an Ihren Erkrankungen. Es ist wissenschaftlich belegt, dass man selbst keine Schuld an Erkrankungen trägt.

Zwar kann die Ernährungsweise und beispielsweise Übergewicht das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen oder Stoffwechselstörungen erhöhen. Man geht davon aus, dass rund ein Drittel aller Krebserkrankungen auf Ernährungs- und Lebensstilfaktoren zurückzuführen sein könnte. Das lässt sich aber nicht durch Nahrungsergänzungsmittel ausgleichen oder gar verhindern.

Erst 2022 sind dazu neue Empfehlungen veröffentlicht worden. Darin wird der Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Vitaminen und/oder Mineralstoffen zur Vorbeugung von Krebs sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen als nicht ausreichend bis negativ bewertet.

Insbesondere von Betacarotin und Vitamin E wird abgeraten. Für weitere Mikronährstoffe, egal ob einzeln oder kombiniert, gibt es keine ausreichenden Belege. Im Gegenteil haben schon früher andere Studien gezeigt, dass Risiken für solche Krankheiten dadurch sogar erhöht werden können.

Nahrungsergänzungsmittel sind nur in wenigen Fällen sinnvoll, dazu zählen bestimmte Risikogruppen. Gerade jetzt, da Sie bestimmt viele Medikamente und Behandlungen bekommen, raten wir Ihnen von allen Arten Nahrungsergänzungsmitteln ohne ärztlichen Rat dringend ab, da es zu Wechselwirkungen kommen kann.


Zum Weiterlesen:

Antioxidantien: Helfer gegen freie Radikale

Vitamin E zum Schutz vor Herzinfarkt und Krebs?

Betacarotin-Kapseln: Allenfalls geringer Sonnenschutz

Bor: ein Gesundheitsrisiko?

Deutsches Krebsforschungszentrum – Krebsinformationsdienst

Gesundheitsinformation.de


Quellen:


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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.