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Gummibärchen, Tabletten, Tropfen: Welche Darreichungsform für Kinder?

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Mein Kind soll nach Absprache mit der Kinderärztin ein Nahrungsergänzungsmittel bekommen. Was ist besser, Gummibärchen, Tabletten oder Tropfen?
Ein Kind bekommt mit einem Löffel Hustensaft verabreicht.
Off

Frage

Mein Kind soll nach Absprache mit der Kinderärztin ein Nahrungsergänzungsmittel bekommen. Was ist besser, Gummibärchen, Tabletten oder Tropfen?

Antwort

Tatsächlich ist es sehr wichtig, dass Kinder ab 4 Jahren Nahrungsergänzungsmittel nur nach Rücksprache mit der Kinderarztpraxis bekommen. Kleinkinder bis 3 Jahren sollten überhaupt keine Nahrungsergänzungsmittel bekommen. Für diese Altersgruppe gibt es spezielle, nach EU-Verordnung 609/2013 gesondert geregelte Produkte oder Arzneimittel, zum Beispiel  Vitamin D.

Die Verbraucherzentralen lehnen Nahrungsergänzungsmittel in Form von Gummibärchen und jegliche andere Süßigkeiten ähnlicher Form  ab. Das birgt die Gefahr des (unkontrollierten) Naschens dieser Produkte und damit der Überdosierung. Die Dosierangaben müssen Sie nämlich unbedingt einhalten.

Tropfen oder Flüssigkeiten erscheinen zunächst einmal sehr praktisch, kann man sie gut untermogeln. Aber auch hier ist es schnell mal ein Tropfen zu viel, zumal bei Nahrungsergänzungsmitteln weniger strenge Regelungen für Tropfeinsätze gelten als bei Arzneimitteln.

Eine Studie hat gezeigt, dass über 80 Prozent der beteiligten Eltern mindestens einen Fehler beim Abmessen machen. Bei Flüssigkeiten sind spezielle Messlöffel erforderlich – überflüssiger Plastikmüll. Wird ein Löffel zum Abmessen empfohlen, ist keine genaue Dosierung möglich, da Löffelgrößen stark variieren.

Lutschtabletten sollen schmecken. Daher enthalten sie neben Aromen (selten echte Fruchtaromen) häufig Zucker oder andere Süßungsmittel wie Zuckeraustauschstoffe. Die wirken in größeren Mengen abführend. Oder sie enthalten  Süßstoffe. Diese werden für Kinder nicht empfohlen.

Kleine Tabletten erscheinen bei Nahrungsergänzungsmitteln daher am sinnvollsten. Kinder ab 4 Jahren können nach einem kleinen Training problemlos Tabletten schlucken. Ein solches Training ist auch nützlich, wenn irgendwann einmal Medikamente gegeben werden müssen.

Dafür darf das Kind zunächst ein Getränk auswählen. Starten Sie mit einer möglichst kleinen Tablette oder einer Süßigkeit. Diese platziert das Kind auf der Mitte der Zunge und schluckt sie mit drei Schlucken des Getränks. Später können Sie das mit größeren Tabletten probieren. Da Nahrungsergänzungsmittel, wie der Name schon sagt, als Ergänzung der Ernährung während einer Mahlzeit genommen werden, lässt sich das auch mit einem Ministückchen Obst oder Gemüse üben.

Nicht zuletzt: Nahrungsergänzungsmittel in fester Form sollen in der Regel nur kühl und dunkel aufbewahrt werden. Beachten Sie die Packungshinweise. Flüssige Produkte müssen dagegen häufig im Kühlschrank gelagert werden, enthalten Konservierungsstoffe oder sehr viel Zucker, ohne dass das in den Nährwertangaben aufgeführt sein muss


Quellen:

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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.