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FAQ Stecker-Solargeräte

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FAQ zum Thema Stecker-Solargeräte
Eine Frau steht vor einer Tafel, auf der mit Kreide "FAQ" geschrieben wurde.
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Was sind sogenannte Stecker-Solargeräte?

Stecker-Solargeräte (oder auch: Stecker-Solarmodule, Balkon-PV, Guerilla-PV, Plug & Play-PV etc.) sind Strom erzeugende Haushaltsgeräte, die man in verschiedenen Größen bestellen oder etwa in Baumärkten kaufen und in der Regel direkt selbst anschließen kann (sogenanntes Plug & Play). Bei den Stecker-Solargeräten selbst werden ein oder mehrere Solarmodule über einen einzigen Wechselrichter zusammengeschaltet. Mit dem Solarpaket I wurde festgehalten, dass die installierte Leistung der angeschlossenen Module insgesamt maximal 2.000 Watt betragen darf. Die gesetzliche Leistungsgrenze am Wechselrichter liegt bei 800 Watt (genauer: 800 Voltampere Scheinleistung). Das Gerät lässt sich mittels einer Steckverbindung über eine Steckdose an den Endstromkreis anschließen. Die auf diese Art produzierte Menge Solarstrom ist in etwa so hoch wie die, die ein bis zwei Dauerverbraucher an Strom benötigen – beispielsweise ein Kühlschrank und eine Spülmaschine. Stecker-Solargeräte sind also eine gute und einfache Möglichkeit, von Sonnenstrom zu profitieren und sich gleichzeitig am Umweltschutz zu beteiligen.

Brauche ich für die Installation eines Stecker-Solargerätes eine Genehmigung des Vermieters?

Ja. Bevor ein Stecker-Solargerät angeschafft wird, muss eine Genehmigung des Vermieters eingeholt werden. Seit Oktober 2024 gilt allerdings ein Gesetz, nach dem Steckersolar-Geräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Durch die Privilegierung darf die Installation nur abgelehnt werden, wenn sie für Vermieter „unzumutbar“ wäre. Die Gestattung durch Vermieter sollten Sie sich in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen.

Dürfen Stecker-Solargeräte direkt an den Haushaltsstromkreis angeschlossen werden?

Stecker-Solargeräte dürfen unter bestimmten technischen Voraussetzungen direkt an normale Haushaltsstromkreise angeschlossen werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Stromkreis für die Einspeisung geeignet ist, wie es in der Installationsnorm festgeschrieben ist. Dies kann nur von Fachleuten, also einem Elektrofachbetrieb, festgestellt werden. 

Ob und in welchen Fällen Stecker-Solarmodule über eine normale Schuko-Steckdose angeschlossen werden dürfen, ist hingegen noch nicht abschließend geklärt. Auch wenn seitens des VDE empfohlen wird, dass das Stecker-Solargerät über eine „spezielle Energiesteckvorrichtung“ an den Stromkreislauf angeschlossen wird, sind andere Anschlussoptionen gesetzlich nicht ausgeschlossen. So bieten Hersteller anschlussfertige Stecker-Solargeräte auch mit Schuko-Steckern an. Die Hersteller garantieren die Sicherheit und übernehmen damit auch die rechtliche Haftung. Das Modul darf jedoch nie an eine Mehrfachsteckdose, sondern muss immer an eine fest installierte Steckdose angeschlossen sein.

Im Ergebnis sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie eine spezielle Einspeisesteckdose durch einen Fachbetrieb setzen lassen. Weitergehend ist die Stromeinspeisung in das öffentliche Netz technisch erlaubt, sofern sie sich nicht schädlich oder störend auf dieses Netz auswirkt. Bei Anlagen mit einer Leistung bis 800 Watt ist davon auszugehen, dass keinerlei Störungen des Netzes auftreten.

Benötige ich einen neuen Stromzähler?

Beim Einspeisen von Solarstrom laufen analoge Stromzähler ohne Rücklaufsperre rückwärts, die zu zahlende Strommenge reduziert sich. In der Vergangenheit war es nicht erlaubt, ein Steckersolargerät übergangsweise mit rückwärtslaufendem Zähler zu betreiben, da der vom Stromanbieter bezogene Strom fehlerhaft erfasst wird. Seit Inkrafttreten des „Solarpakets I“ ist der Netzbetreiber für den Austausch alter analoger Zähler ohne Rücklaufsperre verantwortlich. Der Wechsel des Stromzählers muss nun nicht mehr abgewartet werden: Bis zum Zählertausch können Steckersolargeräte auch alte Zähler ohne Rücklaufsperre nutzen. 

Was sollte bei einem Kauf beachtet werden und wo kann ich das Gerät erwerben?

Bei einem Kauf eines Stecker-Solargerätes sollte darauf geachtet werden, dass der DGS-Sicherheitsstandard eingehalten wird. Der DGS-Standard ist ein praktikabler Nachweis, bei dem es darum geht, ob der Wechselrichter normkonform arbeitet. Hierfür gibt es ein Zertifikat bzw. eine Konformitätserklärung des Herstellers, die der Anbieter (Verkäufer) bereitstellen sollte. Der VDE arbeitet derzeit an einer Produktnorm, nach der Stecker-Solargeräte geprüft und zertifiziert werden können. Zukünftig werden auch normkonforme Geräte im Handel erhältlich sein. Die Stecker-Solargeräte können entweder bei örtlichen Photovoltaik-Fachhändlern, in Baumärkten oder im Onlinehandel erworben werden. Eine Marktübersicht kann den folgenden Internetseiten entnommen werden:

www.pv-magazine.de/themen/stecker-solar
www.pvplug.de/marktuebersicht
www.machdeinenstrom.de

Sind besondere rechtliche Bedingungen bezüglich der Meldepflicht einzuhalten?

Stecker-Solargeräte müssen im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Der Anmeldeprozess wurde für Steckersolar vereinfacht. Da auch ein Stecker-Solargerät formal eine netzgekoppelte PV-Anlage ist, ist die Anmeldung verpflichtend. Ohne Anmeldung im Marktstammdatenregister kann ein Bußgeld drohen. Eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber ist allerdings nicht mehr notwendig.  

Lohnt sich für mich ein Stecker-Solargerät?

Stecker-Solargeräte können sowohl aus geldlichen als auch ökologischen Gründen lohnend sein. Typischerweise lässt sich der erzeugte Solarstrom zur teilweisen Deckung der Grundlast, aber auch der Mittagsspitzen im Haushalt verwenden.

Ein Stecker-Solargerät mit einer Gesamtleistung von 500 Wp, das unverschattet und südlich auf einem Balkon ausgerichtet ist, kann circa 420 kWh im Jahr erzeugen. Zudem sollte der produzierte Solarstrom möglichst zur Deckung des Eigenverbrauches genutzt werden. Dadurch muss nämlich weniger Strom aus dem öffentlichen Stromnetz zur Deckung des eigenen Verbrauches bezogen werden und das führt zu einer Reduzierung der Stromkosten.

Die Höhe des Eigenverbrauches ist im Allgemeinen abhängig von dem eigenen Verbrauchsverhalten, aber auch der Grundlast im Haushalt. In einem berufstätigen Zwei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 2.500 kWh könnte so mit Hilfe eines Stecker-Solargerätes beispielsweise circa 59 Prozent des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht werden. Das ergibt eine Studie des Fraunhofer Instituts. Bei einem Strompreis von 31 Cent pro kWh hätte dieser ein jährliches Ersparnis von circa 77 Euro und bei einem Gesamtpreis des Stecker-Solargerätes von 650 Euro würde sich das Gerät allein durch die Ersparnisse nach circa achteinhalb Jahren bezahlt machen.

Dennoch empfehlen wir, wenn Sie möglichst viel Solarstrom ihres Gerätes nutzen und auf eine Einspeisevergütung verzichten wollen, eine Leistungsgröße von 200 bis 300 Watt.

Zusätzlich zu den Einsparungen Ihrer Stromkosten tun Sie der Umwelt etwas Gutes. So spart das Stecker-Solargerät bei dem Beispiel des Zwei-Personen-Haushalts circa 2,08 Tonnen an Kohlenstoffdioxid (bei einem Energieträger Mix von 421 g/kWh) auf 20 Jahre ein.

Werden Stecker-Solargeräte gefördert?

Wenn Sie ein Stecker-Solargerät betreiben, können Sie theoretisch eine Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. In dem Fall wird der überschüssige Solarstrom, der nicht für den eigenen Verbrauch verwendet wird, in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet. Bei der vereinfachten Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur werden Stecker-Solargeräte jedoch der sogenannten Vergütungskategorie „unentgeltliche Abnahme“ zugeordnet, bei der Sie keine Einspeisevergütung erhalten. Da die eingespeisten Strommengen in der Regel gering sind, ist es meist sinnvoller, auf eine Einspeisevergütung zu verzichten und den bürokratischen Mehraufwand zu vermeiden.

Im Übrigen bieten auch einige Kommunen Förderprogramme an.
 

Was ist versicherungsrechtlich zu bedenken?

Versicherungsrechtlich gibt es hier noch keine abschließenden Regelungen. Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung für Schäden an fremdem Eigentum verantwortlich, die Hausratsversicherung für Schäden im eigenen Haushalt. Bitte sichern Sie sich ab und erfragen Sie die entsprechenden Konditionen bei Ihrer Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung.

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