Viele Hausbesitzer warten mit dem Austausch ihrer alten Heizkessel zu lange. Auch wenn die Werte laut Schornsteinfeger in Ordnung sind, arbeiten alte Heizungen trotzdem nicht effizient und zuverlässig. Es lohnt sich also, rechtzeitig einen Austausch der Heizung zu planen. Doch was ist gesetzlich gefordert und was ist eigentlich bei mir daheim umsetzbar?
Derzeit gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024). Eine Neuausrichtung wird mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) diskutiert. Ein Eckpunktepapier liegt vor. Die Umsetzung ist zum Sommer 2026 geplant. Wir werden die zum Vortragstermin gültigen Regelungen erläutern.
Neue Heiztechniken wie die Wärmepumpe können bis zu 80% Umweltwärme nutzen, Solaranlagen den Stromverbrauch reduzieren und die Heizkosten senken. Hier lassen sich steigende Energiepreise langfristig mit moderner und effizienter Technik sowie Förderprogrammen ausgleichen. Die Verbraucherzentrale informiert darüber, welche Möglichkeiten zur Auswahl stehen und was beim Austausch zu beachten ist.
Aber der Heizungsaustausch darf nicht allein betrachtet werden. Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) auf EU-Ebene wird in den kommenden Jahren relevante Rahmenbedingungen vorgeben, die Eigentümerinnen und Eigentümer von älteren Bestandsgebäuden betreffen.
Der Vortrag ist dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenfrei. Er findet statt in Kooperation mit dem Amt Itzstedt.
Referent: Energieberater Schornsteinfegermeister Ralf Lüth